Festwertverfahren Weiter Zurück Schließen

Als Festwert bzw. Festwertverfahren wird jener handelsrechtlich zulässige Wertansatz bezeichnet, der zur vereinfachten Ermittlung der Menge und des Wertes von Gegenständen des Sachanlagenvermögens und des Vorratsvermögens eingesetzt wird.

Nach § 240; Abs. 3 HGB dürfen zur Vereinfachung der Bewertung im Rahmen der Inventur bzw. beim Jahresabschluss Vermögensgegenstände des Sachanlagen- und des Vorratsvermögens "mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert" (= Festwert) angesetzt werden, sofern der Bestand an diesen Gütern "in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt" und der Gesamtwert derartiger Güter "für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist". Man geht somit vom Ansatz aus, dass sich die Zugänge zum Bestand an diesen Gütern in etwa mit den Abgängen vom Bestand ausgleichen.

Dies ist typisch für bestimmte Materialien im Fertigungsprozess wie auch für Büromaterial.