Generally Accepted Accounting Priciples Weiter Zurück Schließen

Die Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) sind die in den USA gültigen Grundsätze und Vorgehensweisen der Rechnungslegung der Unternehmen, vor allem zur Aufstellung der Bilanz (Balance sheet) und der Gewinn- und Verlustrechnung (Statement of income).

Im Unterschied zum Handels- und Steuerrecht in Deutschland (aber auch im Vergleich zum Vorgehen in Österreich und der Schweiz) sind die US-GAAP nicht in Staats- oder Bundesgesetzen verankert, sondern werden durch dafür zuständige Institutionen, namentlich die SEC (Securities and Exange Commission) als oberste staatliche Aufsichtsbehörde der Börsen und den FASB (Financial Accounting Standard Board) als US-amerikanischen Bundesverband der Wirtschaftsprüfer erlassen und modifiziert.

Unterschiede gibt es ferner in den Zielsetzungen der Rechnungslegung: Der durchgängige Gedanke des deutschen Handelsrechts ist die Gläubigerschutzfunktion (siehe HGB). In den USA geht es bei der Rechnungslegung vor allem um die Informationsfunktion der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für die Anteilseigner (Shareholder). Dies hat auch Folgen für die Ausschüttungs- und Besteuerungspolitik.

Die Unternehmensleitung der US-Firmen kann die Höhe der Dividende grundsätzlich losgelöst von der Feststellung des Bilanzgewinns vornehmen (in Deutschland muss diesbezüglich erst der Einzelabschluss der Muttergesellschaft vorliegen). Die Steuerbilanz ist in der Regel gesondert aufzustellen, ein Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (wie in Deutschland) kennt man de jure in den USA nicht, demzufolge auch keine umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz.

Da die US-GAAP der Informationsfunktion der Rechnungslegung das Primat geben, was zur Folge hat, dass es kaum Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte gibt, die dem amerikanischen Grundsatz des "true and fair" widersprechen, ist die Rechnungslegung nach GAAP betriebswirtschaftlich fundierter und daher besser geeignet, als Instrument der Führung und Steuerung der Unternehmenstätigkeit zu dienen. 

Siehe auch: International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS).