Sachanlagen Weiter Schließen

Sachanlagen sind all jene mobilen und nicht mobilen Gegenstände des Anlagevermögens, die dauernd dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens dienen und ursächlich für die Durchführung des Leistungsprozesses eingesetzt werden.


Zu den Sachanlagen gehören vor allem
  • unbebaute und bebaute Grundstücke,
  • technische Anlagen und Maschinen,
  • Werkzeuge, Transportmittel,
  • Büro- und Geschäftseinrichtungen.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist zwischen abnutzbaren und nicht abnutzbaren Sachanlagen zu unterscheiden.

Die abnutzbaren Sachanlagen ist über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eine planmäßige Abschreibung vorzunehmen.

Bei nicht abnutzbaren Sachanlagen (Grundstücke) ist eine außerplanmäßige Abschreibung dann vorzunehmen, wenn eine dauernde Wertminderung vorliegt.

Die Sachanlagen bilden die substantielle Grundlage der Betriebsbereitschaft im Leistungsprozess und i. d. R. die bedeutendste Komponente des gesamten Vermögens der Unternehmen.
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bewerten.