|
|
|
|
Sachanlagen sind all jene mobilen
und nicht mobilen Gegenstände des
Anlagevermögens,
die dauernd dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens
dienen und ursächlich für die Durchführung des
Leistungsprozesses eingesetzt werden.
Zu den
Sachanlagen gehören vor allem
- unbebaute und bebaute Grundstücke,
- technische Anlagen und Maschinen,
- Werkzeuge, Transportmittel,
- Büro- und Geschäftseinrichtungen.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist zwischen
abnutzbaren und nicht abnutzbaren Sachanlagen zu
unterscheiden.
Die abnutzbaren Sachanlagen
ist über ihre betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer
eine
planmäßige
Abschreibung vorzunehmen.
Bei nicht
abnutzbaren Sachanlagen (Grundstücke) ist eine
außerplanmäßige Abschreibung dann vorzunehmen, wenn
eine dauernde Wertminderung vorliegt.
Die
Sachanlagen bilden die substantielle Grundlage der
Betriebsbereitschaft im Leistungsprozess und i. d.
R. die bedeutendste Komponente des gesamten
Vermögens der Unternehmen. Sachanlagen sind zu
Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zu bewerten. |
|
|