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Finanzierungsregel, goldene |
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Die goldene
Finanzierungsregel ist eine Anforderung an
die finanzwirtschaftliche Steuerung des
Geschäftsbetriebes einer Einrichtung, die darauf
orientiert, stets zu sichern, dass in diesem Prozess
die
Kapitalüberlassungsdauer größer ist als die
Kapitalbindungsdauer.
Unter
Kapitalüberlassungsdauer ist dabei jene
Zeitspanne zu verstehen, in der die betreffenden
finanziellen Mittel der Einrichtung (Unternehmen u.
a.) zum Tätigen von
Investitionen bzw. zur Bezahlung von Leistungen
zur Verfügung stehen.
Demgegenüber ist die
Kapitalbindungsdauer jene Zeitspanne, in der die
finanziellen Mittel im Leistungsprozess
(beginnend mit der Phase des Kapitaleinsatzes bis
zur Phase des Kapitalrückflusses) gebunden sind.
Die praktische
Handhabung der goldenen Finanzierungsregeln lässt
sich somit mit dem Merksatz "lang - lang"
und "kurz - kurz" plausibel machen
(siehe Grafik).
Siehe auch:
Goldene Bilanzierungsregel.
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