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							| Finanzierungsregel, goldene |  |  |  |  | 
				
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							|  | Die goldene 
							Finanzierungsregel ist eine Anforderung an 
							die finanzwirtschaftliche Steuerung des 
							Geschäftsbetriebes einer Einrichtung, die darauf 
							orientiert, stets zu sichern, dass in diesem Prozess 
							die 
							Kapitalüberlassungsdauer größer ist als die
							
							Kapitalbindungsdauer. Unter 
							Kapitalüberlassungsdauer ist dabei jene 
							Zeitspanne zu verstehen, in der die betreffenden 
							finanziellen Mittel der Einrichtung (Unternehmen u. 
							a.) zum Tätigen von 
							Investitionen bzw. zur Bezahlung von Leistungen 
							zur Verfügung stehen. Demgegenüber ist die 
							Kapitalbindungsdauer jene Zeitspanne, in der die 
							finanziellen Mittel im Leistungsprozess 
							(beginnend mit der Phase des Kapitaleinsatzes bis 
							zur Phase des Kapitalrückflusses) gebunden sind. Die praktische 
							Handhabung der goldenen Finanzierungsregeln lässt 
							sich somit mit dem Merksatz "lang - lang" 
							und "kurz - kurz" plausibel machen 
							(siehe Grafik). Siehe auch:
							
							Goldene Bilanzierungsregel. |  | 
				
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