Finanzierungsregel, goldene Weiter Zurück Schließen

Die goldene Finanzierungsregel ist eine Anforderung an die finanzwirtschaftliche Steuerung des Geschäftsbetriebes einer Einrichtung, die darauf orientiert, stets zu sichern, dass in diesem Prozess die Kapitalüberlassungsdauer größer ist als die Kapitalbindungsdauer.

Unter Kapitalüberlassungsdauer ist dabei jene Zeitspanne zu verstehen, in der die betreffenden finanziellen Mittel der Einrichtung (Unternehmen u. a.) zum Tätigen von Investitionen bzw. zur Bezahlung von Leistungen zur Verfügung stehen.

Demgegenüber ist die Kapitalbindungsdauer jene Zeitspanne, in der die finanziellen Mittel im Leistungsprozess (beginnend mit der Phase des Kapitaleinsatzes bis zur Phase des Kapitalrückflusses) gebunden sind.

Die praktische Handhabung der goldenen Finanzierungsregeln lässt sich somit mit dem Merksatz "lang - lang" und "kurz - kurz" plausibel machen (siehe Grafik).

Siehe auch: Goldene Bilanzierungsregel.