Mindestreserve Weiter Zurück Schließen

Als Mindestreserve wird ein Instrument der Europäischen Zentralbank zur Steuerung der Geldpolitik bezeichnet, dass bestimmt, in welchem Umfang die Kreditinstitute einen Teil ihrer Verbindlichkeiten auf Girokonten der zuständigen nationalen Zentralbank hinterlegen zu hinterlegen haben. Der hierzu festgelegte Betrag heißt Mindestreserve.

Das System der Mindestreserven dient dazu, die Geldmarktzinsen zu stabilisieren, eine strukturelle Liquiditätsknappheit herbeizuführen bzw. zu vergrößern und unter Umständen eine Begrenzung des Geldmengenwachstums zu bewirken.

Die Pflicht zum Einlegen vom Mindestreserven wird anhand bestimmter Positionen der Bilanz des betreffenden Kreditinstituts festgelegt.
Die Mindestreserveguthaben werden zum durchschnittlichen Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Europäischen Systems der Zentralbanken während der Erfüllungsperiode verzinst. Mit den Vereinbarungen zu Basel III werden zugleich die Anforderungen an die Höhe des Eigenkapitals der Kreditinstitute erhöht.

Durch die Festlegung einer Mindestreserve steht den Geschäftsbanken zur weiteren Kreditvergabe nur die sog. Überschussreserve zur Verfügung.
Wird der festgelegte Reservesatz erhöht, führt dies zur Minderung der Überschussreserve. Dies hat zur Konsequenz, dass die Geschäftsbanken weniger Kredite vergeben können, das Geld wird knapper und in der Regel "teurer" (höhere Zinsen).
Wird der Reservesatz gesenkt, steht den Geschäftsbanken mehr Geld für die Kreditvergabe zur Verfügung. Das Geld wird "billiger", die Zinsen können sinken.