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Als Mindestreserve wird ein
Instrument der
Europäischen Zentralbank zur Steuerung der
Geldpolitik bezeichnet, dass bestimmt, in
welchem Umfang die
Kreditinstitute einen Teil ihrer
Verbindlichkeiten auf Girokonten der zuständigen
nationalen Zentralbank hinterlegen zu hinterlegen
haben. Der hierzu festgelegte Betrag heißt
Mindestreserve.
Das System der
Mindestreserven dient dazu, die Geldmarktzinsen zu
stabilisieren, eine strukturelle
Liquiditätsknappheit herbeizuführen bzw. zu
vergrößern und unter Umständen eine Begrenzung des
Geldmengenwachstums zu bewirken.
Die Pflicht
zum Einlegen vom Mindestreserven wird anhand
bestimmter Positionen der
Bilanz
des betreffenden Kreditinstituts festgelegt. Die
Mindestreserveguthaben werden zum durchschnittlichen
Zinssatz der Hauptrefinanzierungsgeschäfte des
Europäischen Systems der Zentralbanken während der
Erfüllungsperiode verzinst. Mit den Vereinbarungen
zu Basel
III werden zugleich die Anforderungen an die
Höhe des Eigenkapitals der Kreditinstitute erhöht.
Durch die Festlegung einer Mindestreserve steht
den Geschäftsbanken zur weiteren Kreditvergabe nur
die sog. Überschussreserve zur Verfügung. Wird
der festgelegte Reservesatz erhöht, führt dies zur
Minderung der Überschussreserve. Dies hat zur
Konsequenz, dass die Geschäftsbanken weniger Kredite
vergeben können, das Geld wird knapper und in der
Regel "teurer" (höhere Zinsen). Wird der
Reservesatz gesenkt, steht den Geschäftsbanken mehr
Geld für die Kreditvergabe zur Verfügung. Das Geld
wird "billiger", die Zinsen können sinken.
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