Geringwertige Wirtschaftsgüter Weiter Zurück Schließen

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Vermögensgegenstände mit einem relativ geringen Anschaffungswert. 

Zur Zeit gelten hierzu folgende steuerrechtliche Bestimmungen:

"(2) 1Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ... von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ... den Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen... 

4Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 150 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ... in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. 
5Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind. 

(2a) 1Abweichend von Absatz 2 Satz 1 kann für die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs ein Sammelposten gebildet werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ... 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen. 

2Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen..."
[§ 6 Abs. 2, 2a EStG, Hervorheb.: Der Autor]

Voraussetzung für eine solche Vorgehensweise ist, dass

  • es sich hierbei um einen Anschaffungsvorgang zu einem abnutzbaren Wirtschaftsgut oder um eine Einlage handelt,
  • das Wirtschaftsgut einer selbständigen Bewertung fähig ist und
  • auch eigenständig genutzt werden kann.

Siehe auch: Bilanzierung.