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Als bereinigter
Gewinn
wird eine betriebswirtschaftliche Kennzahl
bezeichnet, bei der aus dem periodenbezogenen
Jahresüberschuss (Gewinn nach Steuern) einmalige
Sondereffekte der betreffenden Periode
herausgerechnet werden. Dies dient dem Ziel der
besseren Vergleichbarkeit des erzielten
Jahresüberschusses (Gewinns) verschiedener
Rechnungsperioden oder auch verschiedener
Unternehmen.
Vorgehensweise:
Jahresüberschuss
+ außerordentliche Aufwendungen ./.
außerordentliche Erträge ./. fiktive
Steuern auf steuerpflichtigen Anteil der
außerordentlichen Aufwendungen +
fiktive Steuern auf steuerpflichtigen Anteil der
außerordentlichen Erträge =
bereinigter Jahresüberschuss (Gewinn).
Siehe auch:
EBIT,
EBITDA.
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