Gewinnrücklagen Weiter Zurück Schließen

Gewinnrücklagen sind eine Unterposition des Eigenkapitals und werden demzufolge auf der Passiv-Seite der Bilanz ausgewiesen. Ihre Bildung setzt voraus, dass im abgelaufenen oder in früheren Geschäftsjahren ein Jahresgewinn (nach Steuern) erwirtschaftet wurde.

Die Bildung gesetzlicher Gewinnrücklagen ist nur bei Aktiengesellschaften und entsprechenden Mischformen wie 'Kommanditgesellschaft auf Aktien' möglich.

Darüber hinaus können bei Aktiengesellschaften wie bei anderen Rechtsformen der Unternehmen satzungsgemäße Rücklagen in der Weise gebildet werden, dass laut Gesellschaftsvertrag Teile des Jahresgewinns zweckgebunden oder frei in die Rücklage einzustellen sind.

Die Entnahme aus Gewinnrücklagen (und deren Einordnung in die Ermittlung des Bilanzgewinns des abgelaufenen Geschäftsjahres) ist im Anhang zum Jahresabschluss auszuweisen.

Gewinnrücklagen stellen Reserven dar, die zur Selbstfinanzierung des Geschäftsbetriebes des betreffenden Unternehmens eingesetzt werden können.


Siehe auch: Rücklagen.