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Unter
Gewinnausschüttung ist ein Abfluss
liquider Mittel an die Eigner eines Unternehmens
zu verstehen, der sich auf Entscheidungen zur
Verwendung des erwirtschafteten
Gewinns (als Gewinn nach Steuern =
Jahresüberschuss) begründet.
Die Ermittlung der
Höhe und der zulässigen Grenzen für die
Gewinnausschüttung erfolgt im Rahmen der
Feststellung des
Jahresabschlusses, wobei sich in Abhängigkeit
von der
Rechtsform des Unternehmens unterschiedliche
Vorgehensweisen ergeben.
Siehe:
Gewinnverwendung,
Gewinnthesaurierung.
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