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Haftung i. S. des
BGB bedeutet das Einstehenmüssen für eine versprochene
Leistung. Wird
die versprochene Leistung vom
Schuldner nicht
freiwillig erfüllt, so hat der
Gläubiger Zugriff zum
Vermögen des Schuldners.
Die Klarstellung der
Frage, wer für die
Verbindlichkeiten eines Unternehmens haftet und
in welchem Umfang dies rechtsverbindlich gültig ist,
gehört mit zu den wichtigsten Kriterien für die Wahl
der Rechtsform eines Unternehmens.
Das
Haftungskapital ist das für den
Vollstreckungszugriff eines Gläubigers zur Verfügung
stehende Kapital eines Unternehmens. Diese
Zugriffsmöglichkeit hängt gleichfalls von der
Rechtsform des Unternehmens ab.
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