Haftung Weiter Schließen

Haftung i. S. des BGB bedeutet das Einstehenmüssen für eine versprochene Leistung. Wird die versprochene Leistung vom Schuldner nicht freiwillig erfüllt, so hat der Gläubiger Zugriff zum Vermögen des Schuldners.


Die Klarstellung der Frage, wer für die Verbindlichkeiten eines Unternehmens haftet und in welchem Umfang dies rechtsverbindlich gültig ist, gehört mit zu den wichtigsten Kriterien für die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens.

Das Haftungskapital ist das für den Vollstreckungszugriff eines Gläubigers zur Verfügung stehende Kapital eines Unternehmens. Diese Zugriffsmöglichkeit hängt gleichfalls von der Rechtsform des Unternehmens ab.