Haftungskapital Weiter Zurück Schließen

Als Haftungskapital wird jene Wertgröße des Vermögens einer Einrichtung (Unternehmen u. a.) bezeichnet, das den Gläubigern als Sicherheit dienen soll.

Der abstrakte Gegenwert dieses Vermögens stellt sich bei Kapitalgesellschaften als gezeichnetes Kapital und als Rücklagen dar, während bei Personenunternehmen hierfür die geleisteten Einlagen der haftenden Gesellschafter und als das für die Haftung zur Verfügung stehende Privatvermögen in Frage kommt.

Siehe auch: Eigenkapital, Gesellschaftsvermögen.