Handelsgewerbe Weiter Zurück Schließen

Ein Handelsgewerbe ". . . ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert." (§ 1 Abs. 2 HGB).

"Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuches, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist." (§ 2 Satz 1 HGB).

Kaufmann ist nur derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB).

"Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören." (§ 343 HGB).

Durch diese in Verbindung mit dem Handelsrechtsreformgesetz von 1998 vorgenommenen Veränderungen des HGB ist das Handelsrecht wieder stärker zu einem Kaufmannsrecht geworden. Die bis dato vorgenommene, explizite Aufführung von Handelsgeschäften, die ein Handelsgewerbe begründen, wurde damit aufgegeben.