Geschäftsführung Weiter Zurück Schließen

Die Geschäftsführung beinhaltet die Wahrnehmung aller rechtsgeschäftlichen Handlungen und aller weiteren Aktivitäten, die sich aus der ordnungsgemäßen Führung des Geschäftsbetriebs eines Unternehmens im Interesse der Eigentümer/Gesellschafter ergeben.

Die Geschäftsführung ist einerseits als Organ einer Gesellschaft (Vorstand einer Aktiengesellschaft, Geschäftsführer  einer GmbH u. a.) zu verstehen, andererseits wird mit diesem Begriff auch die Funktion/Position des Managements eines Unternehmens bezeichnet.

Fragen der Geschäftsführung betreffen vornehmlich das sog. Innenverhältnis der Gesellschaft. Die Ausgestaltung dieses Innenverhältnisses wird wesentlich von der gewählten Rechtsform des Unternehmens bestimmt.

Siehe auch: Vertretung.