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Die
Geschäftsführung beinhaltet die Wahrnehmung
aller rechtsgeschäftlichen Handlungen und aller
weiteren Aktivitäten, die sich aus der
ordnungsgemäßen Führung des
Geschäftsbetriebs eines Unternehmens im
Interesse der Eigentümer/Gesellschafter
ergeben.
Die Geschäftsführung ist
einerseits als Organ einer
Gesellschaft (Vorstand einer
Aktiengesellschaft, Geschäftsführer einer
GmbH u. a.) zu
verstehen, andererseits wird mit diesem Begriff auch
die Funktion/Position des
Managements eines Unternehmens bezeichnet.
Fragen der
Geschäftsführung betreffen vornehmlich das sog.
Innenverhältnis der Gesellschaft. Die
Ausgestaltung dieses Innenverhältnisses wird
wesentlich von der gewählten
Rechtsform des Unternehmens bestimmt.
Siehe auch:
Vertretung.
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