Kapitalbedarf Weiter Zurück Schließen

Kapitalbedarf ist Ausdruck des Erfordernisses, die Durchführung eines zweckbestimmten Leistungsprozesses im Geschäftsbetrieb einer Einrichtung (Unternehmen u. a.) finanziell sicherzustellen.

Die Ermittlung des Kapitalbedarfs ist damit Ausgangspunkt und Grundlage aller Finanzierungsüberlegungen und -planungen. Dabei differenziert man den Kapitalbedarf als Bedarf zur Finanzierung

  1. des Anlagevermögens und
  2. des Umlaufvermögens.

Ein Kapitalbedarf entsteht

  • erstens durch den Fakt, dass im Leistungsprozess zu einem bestimmten Zeitpunkt Ausgaben in einer Höhe zu tätigen sind, die zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht durch gleich hohe (oder höhere) Einnahmen abgedeckt werden können und
  • zweitens aus dem durch die Dauer des Leistungsprozesses bedingten zeitlichen Abstand zwischen den Ausgaben (in der Phase des Kapitaleinsatzes) und den erst nach Abschluss der Kapitalwandlung möglichen und in der Phase des Kapitalrückflusses wirksam gewordenen Einnahmen (aus dem Leistungsprozess).

Dabei ist einsichtig, dass sich die Gewährung eines Zahlungsziels für Kunden kapitalbedarfserhöhend auswirkt. Überschreiten die Kunden darüber hinaus die vereinbarten Zahlungstermine, entsteht ein weiterer zusätzlicher Kapitalbedarf!

Je mehr die periodenbezogenen Ausgaben über der Höhe der periodenbezogenen Einnahmen liegen und je länger die Zyklus-Zeit im Kreislauf des Unternehmensprozesses ist, desto höher wird auch der Kapitalbedarf sein.

Als Kapitalbedarf für das Anlagevermögen ist jene Kapitalgröße zu ermitteln, die sich als Summe der Wertgrößen all jener Güter des Anlagevermögens ergibt, die für die Herstellung und Sicherung der Betriebsbereitschaft im Unternehmensprozess unabdingbar sind.

Als Kapitalbedarf zur Finanzierung des Umlaufvermögens ist jener Bedarf an finanziellen Mitteln - als Durchschnittsgröße - zu berechnen, der zur Deckung der täglich anfallenden laufenden Ausgaben bei der Aufrechterhaltung des Leistungsprozesses benötigt wird.

Siehe auch: Unternehmensfinanzierung