Kapitalbedarf
ist Ausdruck des Erfordernisses, die Durchführung
eines zweckbestimmten
Leistungsprozesses
im Geschäftsbetrieb einer Einrichtung (Unternehmen u.
a.) finanziell sicherzustellen.
Die Ermittlung des
Kapitalbedarfs ist damit Ausgangspunkt und Grundlage
aller Finanzierungsüberlegungen und -planungen.
Dabei differenziert man den Kapitalbedarf als Bedarf
zur Finanzierung
- des
Anlagevermögens und
- des
Umlaufvermögens.
Ein Kapitalbedarf
entsteht
-
erstens durch den Fakt,
dass im Leistungsprozess zu einem bestimmten
Zeitpunkt Ausgaben
in einer Höhe zu tätigen sind, die zu diesem
Zeitpunkt (noch) nicht durch gleich hohe (oder
höhere) Einnahmen
abgedeckt werden können und
-
zweitens aus dem durch
die Dauer des Leistungsprozesses bedingten
zeitlichen Abstand zwischen den Ausgaben (in der
Phase des Kapitaleinsatzes) und den erst nach
Abschluss der Kapitalwandlung möglichen und in
der Phase des Kapitalrückflusses wirksam
gewordenen Einnahmen (aus dem
Leistungsprozess).
Dabei ist einsichtig,
dass sich die Gewährung eines
Zahlungsziels
für Kunden kapitalbedarfserhöhend auswirkt.
Überschreiten die Kunden darüber hinaus die
vereinbarten Zahlungstermine, entsteht ein weiterer
zusätzlicher Kapitalbedarf!
Je mehr die
periodenbezogenen Ausgaben über der Höhe der
periodenbezogenen Einnahmen liegen und je länger die
Zyklus-Zeit im
Kreislauf des Unternehmensprozesses ist, desto
höher wird auch der Kapitalbedarf sein.
Als Kapitalbedarf für
das Anlagevermögen ist jene Kapitalgröße zu
ermitteln, die sich als Summe der Wertgrößen all
jener Güter des Anlagevermögens ergibt, die für die
Herstellung und Sicherung der Betriebsbereitschaft
im Unternehmensprozess unabdingbar sind.
Als Kapitalbedarf zur
Finanzierung des Umlaufvermögens ist jener
Bedarf an finanziellen Mitteln - als
Durchschnittsgröße - zu berechnen, der zur Deckung
der täglich anfallenden laufenden Ausgaben bei der
Aufrechterhaltung des Leistungsprozesses benötigt
wird.
Siehe auch:
Unternehmensfinanzierung
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