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Das Umlaufvermögen umfasst im
Geldausdruck die Gesamtheit jener
Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb
eines Unternehmen nur
kurzfristig (< 1 Jahr) dienen und die oft
sogar in nur einem einzigen
Kreislauf des Kapitals eine Rolle spielen.
Für die Zuordnung von Gütern zum Umlaufvermögen
(als Teil der
Aktiva
in einer
Bilanz) ist allein die Zweckbestimmung des
betreffenden Unternehmens maßgebend.
Die
Güter des Umlaufvermögens werden im Allgemeinen -
gleich nach welchem Kriterium der Bilanzgliederung -
nach folgenden Hauptpositionen zusammengefasst:
- Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, an
Handelsware sowie an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen und an geleisteten Anzahlungen,
- Forderungen, insbesondere aus Warenlieferungen und
Leistungen, und sonstige Vermögensgegenstände,
- Wertpapiere des Umlaufvermögens wie Anteile an
verbundenen Unternehmen, Pfandbriefe und dgl.,
- Liquide Mittel
wie Schecks, Kassenbestand, Bank- und
Postgiroguthaben.
Grundlage der
Bewertung der
Güter des Umlaufvermögens sind die
Anschaffungskosten (für fremdbezogene Güter) bzw.
die
Herstellungskosten
(für selbst erstellte Güter) sowie beim
Jahresabschluss das strenge
Niederstwrtprinzip.
Siehe auch:
Monetäres Umlaufvermögen.
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