Umlaufvermögen Weiter Zurück Schließen

Das Umlaufvermögen umfasst im Geldausdruck die Gesamtheit jener Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmen nur kurzfristig (< 1 Jahr) dienen und die oft sogar in nur einem einzigen Kreislauf des Kapitals eine Rolle spielen.


Für die Zuordnung von Gütern zum Umlaufvermögen (als Teil der Aktiva in einer Bilanz) ist allein die Zweckbestimmung des betreffenden Unternehmens maßgebend.

Die Güter des Umlaufvermögens werden im Allgemeinen - gleich nach welchem Kriterium der Bilanzgliederung - nach folgenden Hauptpositionen zusammengefasst:
  • Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, an Handelsware sowie an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und an geleisteten Anzahlungen,
  • Forderungen, insbesondere aus Warenlieferungen und Leistungen, und sonstige Vermögensgegenstände,
  • Wertpapiere des Umlaufvermögens wie Anteile an verbundenen Unternehmen, Pfandbriefe und dgl.,
  • Liquide Mittel wie Schecks, Kassenbestand, Bank- und Postgiroguthaben.
Grundlage der Bewertung der Güter des Umlaufvermögens sind die Anschaffungskosten (für fremdbezogene Güter) bzw. die Herstellungskosten (für selbst erstellte Güter) sowie beim Jahresabschluss das strenge Niederstwrtprinzip.

Siehe auch: Monetäres Umlaufvermögen.