Die Kapitalrücklage ist jener Teil des Eigenkapitals, der bei der Ausgabe von Aktien bzw. Optionsrechten aus dem Agio (= Aufgeld) entstammt bzw. auf Zuzahlungen der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zurückzuführen ist (vgl. § 272 HGB).
Siehe auch: Bezugsrecht, Kapitalerhöhung.