Kommanditist Weiter Zurück Schließen

Kommanditisten sind Teilhaber einer Kommanditgesellschaft (KG) bzw. einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Die Kommanditisten haften in der Regel nur mit ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Sie sind von der Geschäftsführung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Übernahme einer Prokura ist aber durch Vertrag möglich.
Ein Kommanditist hat Anspruch auf Mitteilung des Jahresabschlusses (mit Einsicht in die Bücher und Handelspapiere der Gesellschaft).
Er erhält einen Gewinn in Höhe von bis zu 4 % seines Kapitalanteils. Der restliche Gewinn ist nach in angemessenen Anteilen zu verteilen. Dies ist im Gesellschaftsvertrag festzulegen. Eine Aufstockung seines Kapitalanteils durch Nicht-Entnahme der Gewinnzuweisung ist nicht möglich.
Werden Gewinnanteile der Kommanditisten, die die Einlage übersteigen, nicht ausbezahlt, dann stellen diese Beträge Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern (Kommanditisten), nicht jedoch gewinnbringendes Eigenkapital der Gesellschaft dar.