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Kommanditisten sind Teilhaber einer
Kommanditgesellschaft (KG) bzw. einer
Kommanditgesellschaft auf
Aktien (KGaA). Die Kommanditisten haften in der Regel nur mit
ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Sie sind
von der Geschäftsführung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die
Übernahme einer Prokura ist aber durch Vertrag möglich. Ein
Kommanditist hat Anspruch auf Mitteilung des Jahresabschlusses
(mit Einsicht in die Bücher und Handelspapiere der Gesellschaft).
Er erhält einen Gewinn in Höhe von bis zu 4 % seines
Kapitalanteils. Der restliche Gewinn ist nach in angemessenen
Anteilen zu verteilen. Dies ist im Gesellschaftsvertrag
festzulegen. Eine Aufstockung seines Kapitalanteils durch
Nicht-Entnahme der Gewinnzuweisung ist nicht möglich. Werden
Gewinnanteile der Kommanditisten, die die Einlage übersteigen,
nicht ausbezahlt, dann stellen diese Beträge Verbindlichkeiten der
Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern (Kommanditisten), nicht
jedoch gewinnbringendes Eigenkapital der Gesellschaft dar.
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