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Kommanditgesellschaft auf Aktien |
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Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist
eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der
mindestens ein Gesellschafter den Gläubigern gegenüber
unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter bzw.
Komplementär) und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das
in Aktien zerlegte
Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich
für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (=
Kommanditisten bzw. Kommandit-Aktionäre Die
Firma der KGaA kann
eine Personen-, Sach- oder Fantasie-Firma sein. Sie muss die
Bezeichnung "Kommanditgesellschaft auf Aktien" bzw. die Abkürzung
"KGaA" oder Ähnliches tragen.
In der Satzung einer KGaA
müssen mindestens fünf Personen als Gesellschafter benannt werden.
Dazu gehören auch der oder die Vollhafter.
Der Komplementär
als persönlich haftender Gesellschafter ist Vorstand der KGaA
kraft des Gesetzes, er wird also nicht – wie sonst bei einer AG –
bestellt.
Der
Aufsichtsrat wird – analog zur AG – von den
Kommanditisten und den Arbeitnehmern der KGaA gewählt.
Die
Hauptversammlung wird durch die Gesamtheit der Kommandit-Aktionäre
repräsentiert. Sie beschließt über den
Jahresabschluss und die
Gewinnverwendung. Der oder die Vollhafter haben in der
Hauptversammlung nur dann Stimmrecht, wenn sie außer ihren
persönlichen Einlagen auch Aktien der KGaA besitzen.
Bei
der KGaA müssen auf Geschäftsbriefen bzw. E-Mails die Firmierung,
die Rechtsform, der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und
die Handelsregisternummer angegeben werden. Außerdem sind die für
die AG notwendigen Angaben zu machen.
Vorteile der KGaA
Die KGaA erlaubt eine besonders flexible Beschaffung eines
größeren Eigenkapitals als dies bei einer KG sonst zutrifft, weil
über Aktien eine größere Zahl von Kommanditeinlagen beschafft
werden kann. Da die Kommanditisten nur wenige
Mitsprachemöglichkeiten haben, wird dadurch die straffe Führung
des Unternehmens durch einen oder wenige Vollhafter nicht
eingegrenzt.
Hinzu kommt, dass die KGaA die Vorteile einer
Kapitalgesellschaft (bessere Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung)
mit den Vorteilen eines Personenunternehmens (Bindung der
Gesellschafter an das Unternehmen) verknüpft.
Die KGaA
eröffnet auch Familienunternehmen den Gang zur Börse und damit die
Aufnahme eines höheren Eigenkapitals.
Eine interessante
Abart der KGaA ist die GmbH & Co. KGaA. Hierbei handelt es sich um
eine übliche Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA, deren
Komplementärin eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
ist. Auf diese Weise lässt sich die Haftung der
Kommanditgesellschaft auf die Aktien beschränken, ohne dabei die
weiteren Eigenschaften einer KGaA aufgeben zu müssen.
Nachteile der KGaA
Bei einer KGaA haftet der Komplementär
unbeschränkt, auch mit seinem Privatvermögen. Durch die Wahl eines
Konstrukts „GmbH & Co. KGaA“ kann dies zwar eingeschränkt werden,
jedoch ist die Ausgestaltung dieser Rechtsform kompliziert.
Für die Gründung einer KGaA ist wiederum ein Grundkapital von
50.000 EUR aufzubringen.
Unternehmen in der Rechtsform KGaA
haben eine komplizierte Struktur, die nach außen auch nicht immer
einfach zu vermitteln ist.
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