|
|
|
|
Die Kostenartenrechnung
ist ein Instrument zur Erfassung und eindeutigen,
überschneidungsfreien Aufbereitung aller
Kosten, die für den
jeweiligen Zweck der
Kosten-
und Leistungsrechnung zur Verfügung zu stellen sind.
Als erste Stufe
im System der Kosten- und Leistungsrechnung
bildet sie für alle Kostenrechnungssysteme
(Vollkostenrechnung,
Teilkostenrechnung u.a.) die entscheidende
Grundlage für die datenmäßige Bestimmung und die
Zurechnung der jeweiligen Kostengrößen.
Grundlage für die Erfassung der Kosten nach
Kostenarten bilden der Kostenartenplan
des betreffenden Unternehmen sowie die Ergebnisse
der
Abgrenzungsrechnung über die
Ergebnistabelle,
Aufgabe der
Kostenartenrechnung ist es, die in einer
Abrechnungsperiode im Ist
angefallenen Kosten nach der Art
ihrer Verursachung zu erfassen und
den Kostenarten lt. Kostenartenplan
des betreffenden Unternehmens
zuzuordnen. Damit sind zugleich auch die
Voraussetzungen für einen Soll-Ist-Vergleich
im Rahmen einer
Budgetkontrolle sowie
für eine tiefergehende
Analyse der Entwicklung der Kosten nach
Kostenarten zu schaffen.
In der
üblichen Vorgehensweise unterscheidet die
Kostenartenrechnung die Kostengrößen nach
Dieses
Vorgehen wird dadurch erleichtert, dass
ein eindeutiger Bezug zu den
Konten der
Finanzbuchführung
hergestellt werden kann, wenn es um die
Übernahme der Daten aus der Buchführung
in die KLR vermittels der
Abgrenzungsrechnung
geht:
Siehe:
Kostenstellenrechnung,
Kostenträgerrechnung.
|
|
|