Kostenträgerrechnung Weiter Zurück Schließen

Die Kostenträgerrechnung ist ein Instrument zur Erfassung und verursachungsgerechten Bestimmung
Entsprechend diesen Zielsetzungen gliedert sich die Kostenträgerrechnung in

Als dritte Stufe im System der Kosten- und Leistungsrechnung schafft die Kostenträgerrechnung die Grundlagen für die Kalkulation der Kosten und Preise des Unternehmens und trägt - wie die anderen Bestandteile der KLR - dazu bei, das Kostenbewusstsein der Verantwortungsträger und Mitarbeiter zu entwickeln und zu stärken und zur Verbesserung der gesamten Wirtschaftlichkeit und der Rentabilität des Unternehmens zu motivieren.1  

Grundlage für die Erfassung und Zurechnung der Kosten nach Kostenträgern ist der Auftrags- bzw. Leistungsplan (= Kostenträgerplan) des Unternehmens.

Zu den zentralen Aufgaben der Kostenträgerrechnung gehören vor allem
  • die Durchführung einer Kostenträgerzeitrechnung als kurzfristige Erfolgsrechnung mit Ausweis des erreichten Betriebsergebnisses,
  • die Überprüfung der angewendeten Normalkostenzuschlagssätze durch Ermittlung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen,
  • die Ermittlung der Kosten je Kostenträger nach Art und Höhe für die Zwecke einer Vor- bzw. Angebotskalkulation zu Produkten bzw. Leistungen des Unternehmens,
  • die Überprüfung der Einhaltung der kalkulierten Kosten je Kostenträger im Rahmen einer Nachkalkulation,
  • die Ermittlung der Herstellkosten je Kostenträger zwecks Bewertung der Bestandsleistung sowie anderer aktivierter Eigenleistungen sowie
  • die Analyse der Wirtschaftlichkeit und der Rentabilität der vom Unternehmen erstellten Produkte und Leistungen


Siehe auch: Kostenrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung (PDF-Dateien).