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Die Kostenträgerrechnung ist ein
Instrument zur Erfassung und verursachungsgerechten
Bestimmung
Entsprechend diesen Zielsetzungen gliedert sich die
Kostenträgerrechnung in
Als dritte Stufe im System der
Kosten- und Leistungsrechnung schafft die
Kostenträgerrechnung die Grundlagen für die
Kalkulation
der Kosten und Preise des Unternehmens und trägt -
wie die anderen Bestandteile der KLR - dazu bei, das
Kostenbewusstsein der Verantwortungsträger und
Mitarbeiter zu entwickeln und zu stärken und zur
Verbesserung der gesamten Wirtschaftlichkeit und der
Rentabilität des Unternehmens zu motivieren.1
Grundlage für die
Erfassung und Zurechnung der Kosten nach
Kostenträgern ist der Auftrags- bzw. Leistungsplan
(= Kostenträgerplan) des
Unternehmens.
Zu den zentralen
Aufgaben der Kostenträgerrechnung gehören
vor allem
- die Durchführung einer
Kostenträgerzeitrechnung als
kurzfristige Erfolgsrechnung mit
Ausweis des erreichten
Betriebsergebnisses,
- die Überprüfung der angewendeten
Normalkostenzuschlagssätze durch Ermittlung von
Kostenüber- bzw.
Kostenunterdeckungen,
- die Ermittlung der Kosten je
Kostenträger nach Art und Höhe für die
Zwecke einer Vor- bzw.
Angebotskalkulation zu Produkten bzw.
Leistungen des Unternehmens,
- die Überprüfung der Einhaltung der
kalkulierten Kosten je Kostenträger im Rahmen einer
Nachkalkulation,
- die Ermittlung der Herstellkosten
je Kostenträger zwecks Bewertung der
Bestandsleistung sowie anderer aktivierter
Eigenleistungen sowie
- die Analyse der Wirtschaftlichkeit
und der Rentabilität der vom
Unternehmen erstellten Produkte und Leistungen
Siehe auch:
Kostenrechnung,
Kosten- und Leistungsrechnung (PDF-Dateien). |
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