Kostenträgerstückrechnung Weiter Zurück Schließen

Die Kostenträgerstückrechnung ist ein Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung (als Vollkostenrechnung) zur Ermittlung (= Kalkulation)  von Selbstkosten und Preisen zu den für den Absatz bestimmten Erzeugnisse und Leistungen eines Unternehmens sowie zur Lösung weiterer Aufgaben der Kostenträgerrechnung.

Unter „Stück“ ist dabei typische Leistungs- bzw. Bezugseinheit zu verstehen, die im Rahmen der Kostenträgerrechnung verwendet wird.

Als Aufgaben der Kostenträgerstückrechnung – als Vor- bzw. Nachkalkulation zu Erzeugnissen, Leistungen bzw. Aufträgen – sind vor allem hervorzuheben:
  • Ermittlung von Selbstkosten (als Kostenvoranschlag) bzw. von Angebotspreisen zu Kundenaufträgen und zu weiteren für den Absatz bestimmten Produkten (ohne vorliegenden Kundenauftrag) oder auch im Rahmen von Ausschreibungen zu öffentlichen Aufträgen,

  • Ermittlung der Herstellkosten zu Zwischenkostenträgern sowie zu aktivierungspflichtigen Eigenleistungen,

  • Unterstützung der Vorbereitung und des Treffens operativer absatzpolitischer Entscheidungen,

  • Ermittlung von kostenträgerbezogenen variablen Kosten für betriebswirtschaftliche Planungsrechnungen unter Einsatz von Controlling-Instrumenten (Deckungsbeitragsrechnung, Break-even-Analyse u. a.),

  • Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Realisierung von Kundenaufträgen sowie der Praxisrelevanz der verwendeten Kalkulationsgrundlagen über eine differenzierte Nachkalkulation.

Bei der Ermittlung von Herstellkosten und von Selbstkosten einzelner Kostenträger können aus methodischer Sicht zwei Grundherangehensweisen unter-schieden werden:

(1) Die Stückkosten einzelner Kostenträger werden auf der Grundlage der Daten zu den periodenbezogenen Gesamtselbstkosten ermittelt. Diese Vorgehensweise ist typische für die Verfahren der einstufigen und mehrstufigen Divisionskalkulation in typischen Einprodukt-Unternehmen (ohne Zwischenprodukten) sowie für die Äquivalenzkennziffernkalkulation in Unternehmen mit Sortenfertigung.

(2) Die Stückkosten werden analog zum Schema der Kostenträgerzeitrechnung stufenweise, beginnend mit den kostenträgerbezogenen Einzelkosten, über die kostenträgerbezogene Zurechnung von Gemeinkosten bis hin zu den Selbstkosten ermittelt.
Derartige Verfahren werden als Verfahren der Zuschlags- bzw. Bezugsgrößenkalkulation bezeichnet, die in Mehrprodukt-Unternehmen mit heterogen zusammengesetzten Leistungsprogrammen und mehrgliedriger Prozess-Struktur zum Einsatz gelangen.

Weitere Details:

Siehe: Kalkulation, Kalkulationsverfahren.