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Kostenträgerstückrechnung |
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Die Kostenträgerstückrechnung ist
ein Instrument der
Kosten- und Leistungsrechnung (als
Vollkostenrechnung) zur Ermittlung (=
Kalkulation)
von
Selbstkosten und
Preisen zu den für den Absatz bestimmten
Erzeugnisse und Leistungen eines Unternehmens sowie
zur Lösung weiterer Aufgaben der
Kostenträgerrechnung.
Unter „Stück“ ist dabei typische Leistungs- bzw.
Bezugseinheit zu verstehen, die im Rahmen der
Kostenträgerrechnung verwendet wird.
Als
Aufgaben der Kostenträgerstückrechnung –
als Vor- bzw.
Nachkalkulation zu Erzeugnissen,
Leistungen bzw. Aufträgen – sind vor allem
hervorzuheben:
- Ermittlung von Selbstkosten
(als Kostenvoranschlag) bzw. von
Angebotspreisen zu Kundenaufträgen und
zu weiteren für den Absatz bestimmten Produkten
(ohne vorliegenden Kundenauftrag) oder auch im
Rahmen von Ausschreibungen zu öffentlichen
Aufträgen,
- Ermittlung der Herstellkosten zu
Zwischenkostenträgern sowie zu
aktivierungspflichtigen Eigenleistungen,
- Unterstützung der Vorbereitung und des
Treffens operativer absatzpolitischer
Entscheidungen,
- Ermittlung von kostenträgerbezogenen
variablen Kosten für betriebswirtschaftliche
Planungsrechnungen unter
Einsatz von Controlling-Instrumenten
(Deckungsbeitragsrechnung, Break-even-Analyse u.
a.),
- Ermittlung der Wirtschaftlichkeit
der Realisierung von Kundenaufträgen sowie der
Praxisrelevanz der verwendeten
Kalkulationsgrundlagen über eine differenzierte
Nachkalkulation.
Bei der Ermittlung von Herstellkosten und von
Selbstkosten einzelner Kostenträger können aus
methodischer Sicht zwei
Grundherangehensweisen unter-schieden
werden:
(1) Die Stückkosten einzelner
Kostenträger werden auf der Grundlage der Daten zu
den periodenbezogenen Gesamtselbstkosten ermittelt.
Diese Vorgehensweise ist typische für die Verfahren
der einstufigen und mehrstufigen
Divisionskalkulation in typischen Einprodukt-Unternehmen
(ohne Zwischenprodukten) sowie für die
Äquivalenzkennziffernkalkulation in Unternehmen
mit Sortenfertigung.
(2) Die Stückkosten
werden analog zum Schema der
Kostenträgerzeitrechnung stufenweise, beginnend
mit den kostenträgerbezogenen Einzelkosten, über die
kostenträgerbezogene Zurechnung von Gemeinkosten bis
hin zu den Selbstkosten ermittelt. Derartige
Verfahren werden als Verfahren der
Zuschlags- bzw. Bezugsgrößenkalkulation
bezeichnet, die in Mehrprodukt-Unternehmen mit
heterogen zusammengesetzten Leistungsprogrammen und
mehrgliedriger Prozess-Struktur zum Einsatz
gelangen.
Weitere Details:
Siehe:
Kalkulation,
Kalkulationsverfahren.
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