Vollkostenrechnung Weiter Zurück Schließen

Von einer Vollkostenrechnung spricht man dann, wenn die gesamten erfassten Kosten dem jeweiligen Kalkulationsobjekt (Kostenstelle, Kostenträger) zugerechnet werden.

Ausgangspunkt der Rechnung bilden die erfassten Einzelkosten. Diesen werden dann - je nach Kalkulationsverfahren - die indirekt zu verrechnenden Gemeinkosten zugeschlagen.

Da die Zuschlagssätze für die Zurechnung der Gemeinkosten auf Normal- also Durchschnittskosten beruhen, kann es zwischen einer Vor- und einer Nachkalkulation zu Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen führen.
Bei einer Kostenunterdeckung werden über die Umsatzerlöse nicht jene Gemeinkosten "verdient", die im "Ist" angefallen sind.

Bei einer Kostenüberdeckung wurden in der Vorkalkulation "zu viel" Gemeinkosten in die Produkte und Leistungen eingerechnet, so dass das Betriebsergebnis nach der Kostenträgerzeitrechnung nicht mit dem Betriebsergebnis lt. Buchführung übereinstimmt.

Kritisch ist vor allem folgender Fakt:

Durch den Vollkostenansatz werden bei der Kostenträgerrechnung auch die beschäftigungsunabhängigen  Fixkosten auf die einzelnen Kostenträger umgelegt und damit "gewaltsam" proportionalisiert.
Dies führt zu der sachlich falschen Annahme, dass im Falle "Leistungsmenge x = 0" (bzw. bei einem "Beschäftigungsgrad bo = 0") auch die "Kosten K = 0" sind.

Dem Fakt, dass auch bei "Leistungsmenge x = 0" (bzw. "Beschäftigungsgrad bo = 0") immer Kosten der Betriebsbereitschaft auftreten, wird somit keine Beachtung geschenkt.
Obwohl dieser Sachverhalt bekannt ist, wird die Vollkostenrechnung in der Praxis wegen ihrer Einfachheit weitgehend genutzt.

Siehe auch: Teilkostenrechnung, Kostenrechnung.