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Von einer Vollkostenrechnung
spricht man dann, wenn die gesamten erfassten
Kosten
dem jeweiligen Kalkulationsobjekt (Kostenstelle,
Kostenträger) zugerechnet werden.
Ausgangspunkt der Rechnung bilden die erfassten
Einzelkosten. Diesen werden dann - je nach
Kalkulationsverfahren - die indirekt zu
verrechnenden
Gemeinkosten zugeschlagen.
Da die
Zuschlagssätze für die Zurechnung der
Gemeinkosten auf Normal- also Durchschnittskosten
beruhen, kann es zwischen einer Vor- und einer
Nachkalkulation zu Kostenüber- bzw.
Kostenunterdeckungen führen. Bei einer
Kostenunterdeckung werden über die
Umsatzerlöse nicht jene Gemeinkosten "verdient", die
im "Ist" angefallen sind.
Bei einer
Kostenüberdeckung wurden in der
Vorkalkulation "zu viel" Gemeinkosten in die
Produkte und Leistungen eingerechnet, so dass das
Betriebsergebnis nach der Kostenträgerzeitrechnung
nicht mit dem Betriebsergebnis lt. Buchführung
übereinstimmt.
Kritisch ist vor allem
folgender Fakt:
Durch den Vollkostenansatz
werden bei der
Kostenträgerrechnung auch die
beschäftigungsunabhängigen
Fixkosten auf die einzelnen Kostenträger
umgelegt und damit "gewaltsam" proportionalisiert.
Dies führt zu der sachlich falschen Annahme,
dass im Falle "Leistungsmenge x = 0"
(bzw. bei einem "Beschäftigungsgrad bo
= 0") auch die "Kosten K = 0"
sind.
Dem Fakt, dass auch bei
"Leistungsmenge x = 0" (bzw.
"Beschäftigungsgrad bo = 0")
immer
Kosten der Betriebsbereitschaft auftreten, wird
somit keine Beachtung geschenkt. Obwohl dieser
Sachverhalt bekannt ist, wird die Vollkostenrechnung
in der Praxis wegen ihrer Einfachheit weitgehend
genutzt.
Siehe auch:
Teilkostenrechnung,
Kostenrechnung. |
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