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Eine Kuppelproduktion liegt dann
vor, wenn im Vollzug eines
Produktionsprozesses aus naturgesetzlichen
und/oder technologischen Gründen neben einem
Hauptprodukt weitere Nebenprodukte
anfallen, die für sich weiter verwertbar sind.
Beispiel: Schlacke als
Kuppelprodukt bei der Produktion von Stahl.
Die konsequente Anwendung des
Kostenverursachungsprinzips stößt bei einer
Kuppelproduktion auf Probleme, da in Geld bewertete
Verbrauchsgrößen im Verbund anfallen und deswegen
nicht eindeutig dem Hauptprodukt bzw. dem
Kuppelprodukt zugerechnet werden können. Die
Kalkulation der
Kosten bei einer Kuppelproduktion erfordert
daher die Anwendung spezieller
Kalkulationsverfahren:
Die Kalkulation
von Kuppelprodukten dient der Ermittlung von Kosten
und Preisen von Nebenprodukten, die -
technologisch bedingt - im jeweiligen
Produktionsprozess zusammen mit Hauprodukten
anfallen und die in der Regel auch unabhängig von
den Hauptprodukten weiter verwendet bzw. verkauft
werden können. Zu beachten
ist, dass bei Vorliegen einer
Kuppelproduktion nicht einmal mehr die
Einzelkosten nach Kostenträgern erfasst und
diesen verursachungsgerecht zugeordnet werden, denn
die Herstellkosten sind hier insgesamt erfassbar.
Lediglich Vertriebskosten können – bei Vorliegen
einer Leistungsverwertung – getrennt den
Kostenträgern zugerechnet werden.
Restwertverfahren:
Das Restwertverfahren kommt in der Praxis
dann zur Anwendung, wenn bei einem
Verbund-Produktionsprozess ein Hauptprodukt und ein
(oder mehrere) Nebenprodukte als Prozessergebnis
anfallen.
Zunächst werden die Herstellkosten
der Kuppelproduktion um etwaige Netto-Erlöse aus dem
Verkauf von Nebenprodukten gemindert. Abfälle,
die Aufwand zu ihrer Beseitigung erfordern, gelten
hier nicht als Nebenprodukte.
Die
verbleibenden Herstellkosten (zzgl. etwaiger
Beseitigungskosten) werden ausschließlich dem
Hauptprodukt zugerechnet. Die Kosten je Einheit des
Hauptprodukts werden mittels Divisionskalkulation
wie folgt ermittelt:
Verteilungsverfahren Als
Grundlage der Bestimmung von Äquivalenzkennziffern
können zum Beispiel gewählt werden:
- das Verhältnis der erzielten Verkaufserlöse
der Hauptprodukte,
- das Verhältnis der produzierten Outputmengen
der Haupterzeugnisse oder auch
- technische Parameter (z. B. Heizwerte bei
Heizölen)
oder andere Sachverhalte (wie Marktpreise der
Produkte u. a.).
Die Herstellkosten je
Einheit der Hauptprodukte wird dann wiederum –
analog zur bereits vorgestellten
Divisionskalkulation mit Äquivalenzkennziffern
– durch Division der Kostenbeträge durch die
Produktionsmenge bestimmt.
Zu beachten ist
allerdings, das die hier bei Verbundproduktion
gewählte Form der Äquivalenzkennziffernrechnung
wiederum nur dem Tragfähigkeitsprinzip
(Belastungsprinzip) folgt und zu keiner
verursachungsgerechten Kostenverteilung führt, wie
dies bei der Sortenfertigung der Fall ist. |
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