Kuppelproduktion Weiter Zurück Schließen

Eine Kuppelproduktion liegt dann vor, wenn im Vollzug eines Produktionsprozesses aus naturgesetzlichen und/oder technologischen Gründen neben einem Hauptprodukt weitere Nebenprodukte anfallen, die für sich weiter verwertbar sind.

Beispiel: Schlacke als Kuppelprodukt bei der Produktion von Stahl.

Die konsequente Anwendung des Kostenverursachungsprinzips stößt bei einer Kuppelproduktion auf Probleme, da in Geld bewertete Verbrauchsgrößen im Verbund anfallen und deswegen nicht eindeutig dem Hauptprodukt bzw. dem Kuppelprodukt zugerechnet werden können.
Die Kalkulation der Kosten bei einer Kuppelproduktion erfordert daher die Anwendung spezieller Kalkulationsverfahren:

Die Kalkulation von Kuppelprodukten dient der Ermittlung von Kosten und Preisen von Nebenprodukten, die - technologisch bedingt - im jeweiligen Produktionsprozess zusammen mit Hauprodukten anfallen und die in der Regel auch unabhängig von den Hauptprodukten weiter verwendet bzw. verkauft werden können.
Zu beachten ist, dass bei Vorliegen einer Kuppelproduktion nicht einmal mehr die Einzelkosten nach Kostenträgern erfasst und diesen verursachungsgerecht zugeordnet werden, denn die Herstellkosten sind hier insgesamt erfassbar. Lediglich Vertriebskosten können – bei Vorliegen einer Leistungsverwertung – getrennt den Kostenträgern zugerechnet werden.

Restwertverfahren:
Das Restwertverfahren kommt in der Praxis dann zur Anwendung, wenn bei einem Verbund-Produktionsprozess ein Hauptprodukt und ein (oder mehrere) Nebenprodukte als Prozessergebnis anfallen.

Zunächst werden die Herstellkosten der Kuppelproduktion um etwaige Netto-Erlöse aus dem Verkauf von Nebenprodukten gemindert.
Abfälle, die Aufwand zu ihrer Beseitigung erfordern, gelten hier nicht als Nebenprodukte.

Die verbleibenden Herstellkosten (zzgl. etwaiger Beseitigungskosten) werden ausschließlich dem Hauptprodukt zugerechnet. Die Kosten je Einheit des Hauptprodukts werden mittels Divisionskalkulation wie folgt ermittelt:

Verteilungsverfahren
Als Grundlage der Bestimmung von Äquivalenzkennziffern können zum Beispiel gewählt werden:
  • das Verhältnis der erzielten Verkaufserlöse der Hauptprodukte,
  • das Verhältnis der produzierten Outputmengen der Haupterzeugnisse oder auch
  • technische Parameter (z. B. Heizwerte bei Heizölen)
oder andere Sachverhalte (wie Marktpreise der Produkte u. a.).

Die Herstellkosten je Einheit der Hauptprodukte wird dann wiederum – analog zur bereits vorgestellten Divisionskalkulation mit Äquivalenzkennziffern – durch Division der Kostenbeträge durch die Produktionsmenge bestimmt.

Zu beachten ist allerdings, das die hier bei Verbundproduktion gewählte Form der Äquivalenzkennziffernrechnung wiederum nur dem Tragfähigkeitsprinzip (Belastungsprinzip) folgt und zu keiner verursachungsgerechten Kostenverteilung führt, wie dies bei der Sortenfertigung der Fall ist.