Rechnung Weiter Zurück Schließen

Als Rechnung - im umsatzsteuerrechtlichen Sinne - bezeichnet man jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder eine sonstige Leistung gegenüber dem Kunden (als Leistungsempfänger) abrechnet.
Dabei ist es ohne Belang, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr zwischen den betreffenden Partnern bezeichnet wird.

Nach § 14 Abs. 4 des UStG sind in Rechnungen insbesondere folgende Angaben zu machen:
  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers,
  • die dem leistenden Unternehmen vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt der Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • das Ausstellungsdatum,
  • die fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
  • die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) des Gegenstandes der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung,
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung,
  • das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder die sonstige Leistung,
  • den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder die sonstige Leistung Steuerbefreiung vorliegt.
  • Ggf. Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung beim Leistungsempfänger.
Bei einer auf elektronischem Wege übermittelten Rechnung müssen gem. § 14 Abs. 3 UStG die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts durch eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz gesichert sein. Dies gilt auch im Falle der Anwendung eines elektronischen Datenaustauschs (EDI).

Jene Unternehmer, die steuerpflichtige Lieferungen/Leistungen nach § 1, Abs. 1, Nr. 1 und 3 des UStG ausführen, sind berechtigt und verpflichtet, Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer auszustellen.