Liquidität, einzugsbedingte Weiter Zurück Schließen

Die einzugsbedingte Liquidität (= quick ratio) ist der 2. Liquiditätsgrad.

Zur Ermittlung dieses Liquiditätsgrades werden außer den liquiden Mitteln auch noch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, nicht diskontierbare Wechsel, sonstige Forderungen (z. B. Vorsteuerüberhang als Forderungen gg. dem Finanzamt) u. ä. - als Bestandteile des monetären Umlaufvermögens - herangezogen, so dass sich folgende Berechnungsgrundlage ergibt:



Als Richtwert gilt ein Wert von größer 100 %.


Siehe auch: Barliqudität, umsatzbedingte Liquidität, statische Liquidität