Liquidität, einzugsbedingte
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Die
einzugsbedingte Liquidität
(=
quick ratio
) ist der 2. Liquiditätsgrad.
Zur Ermittlung dieses Liquiditätsgrades werden außer den
liquiden Mitteln
auch noch die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
, nicht diskontierbare
Wechsel
, sonstige Forderungen (z. B. Vorsteuerüberhang als Forderungen gg. dem Finanzamt) u. ä. - als Bestandteile des
monetären Umlaufvermögens
- herangezogen, so dass sich folgende Berechnungsgrundlage ergibt:
Als Richtwert gilt ein Wert von größer
100 %.
Siehe auch:
Barliqudität
,
umsatzbedingte Liquidität
,
statische Liquidität