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Unter Organisation ist die
planvolle, zweckbestimmte Gestaltung einer solchen
Ordnung in der gegebenen Einrichtung (z. B.
Unternehmen, Verwaltung und dgl.) zu verstehen, die
den Rahmen für das koordinierte Zusammenwirken der
einzelnen Einheiten in arbeitsteiligen Prozessen zur
Erfüllung gestellter Aufgaben absteckt und damit dem
Erreichen der Ziele der betreffenden Einrichtung
dient.
Organisation ist
- ein Gebilde (z. B. Unternehmen, Behörden, Ämter
usw. als verselbständigte Organisationen),
- ein
Vorgang (= Organisieren als
Funktion) und
- ein Werkzeug
zur Schaffung von Regelungen in einer
Einrichtung, vor allem im Sinne von Regelungen zur
Aufbau-, zur
Ablauf- und zur
Kommunikationsorganisation.
Somit umfasst Organisation mindestens drei Aspekte,
a) den strukturellen Aspekt, b) den
funktionalen Aspekt und c) den instrumentellen
Aspekt.
Das wesentliches Merkmal von
Organisation ist, dass hiermit Regelungen
verbunden sind oder geschaffen werden, die
einen generellen Charakter haben
und auf Dauer ausgelegt sind.
Diese Regelungen unterscheiden sich von
situationsbezogenen, fallweisen Entscheidungen zu
bestimmten Sachverhalten.
Wir können auch
sagen: Organisation ist ein System
genereller Regelungen. Die sich daraus begründende
Wirkung nennen wir den Substitutionseffekt der
Organisation.
Organisatorisches Gleichgewicht:
Organisatorische Regelungen zielen darauf ab,
für oder in Einrichtungen generelle,
dauerhafte Festlegungen über
Zuständigkeiten, Prozessabläufe und dgl. zu
schaffen. Dies ist die entscheidende
Voraussetzung dafür, dass in dieser Hinsicht
relative Stabilität besteht und im Vollzug
sich wiederholender Vorgänge eine hohe
Effizienz und Effektivität
erreicht werden kann.
Zugleich muss es aber
Führungskräften und Mitarbeitern in der Einrichtung
gestattet sein, im Rahmen eines definierten
Entscheidungsspielraums Dispositionen
vorzunehmen zu können, um die notwendige
Flexibilität in der Prozessdurchführung zu
sichern, ohne dass die generellen Regelungen in
Frage gestellt werden.
Darüber hinaus können
in der Praxis Ereignisse bzw. Situationen eintreten,
die ein reaktionsschnelles Handeln
der Verantwortungsträger erforderlich machen, ohne
dass es für dieses Handeln Anleitungen im
"Organisations-Handbuch" gibt. In solchen
Situationen hilft nur eine Improvisation.
In jedem Unternehmen ist somit darauf zu
achten, dass bei der Schaffung und Anwendung
organisatorischer Regelungen ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen Stabilität
einerseits und Flexibilität
andererseits gesichert ist. Ein solches
ausgewogene Verhältnis von Stabilität und
Flexibilität nennen wir auch
organisatorisches Gleichgewicht:
Optimale Organisation:
Werden in
einem Aufgabengebiet zu viele Regelungen gesetzt,
entsteht das Phänomen der Überorganisation
(siehe beispielsweise das deutsche Steuerrecht).
Werden hingegen nur wenige Regelungen vorgegeben,
entsteht das Phänomen der Unterorganisation,
was gleichfalls sehr nachteilige Wirkungen haben
kann. Es gilt somit, eine solche Anzahl
organisatorischer Regelungen zu bestimmen, die eine
optimale Effektivität im arbeitsteiligen Handeln der
Organisationseinheiten in der betreffenden
Einrichtung sichert:
Siehe auch:
Unternehmensorganisation,
lernende Organisation,
Organisationsentwicklung. |
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