Organisation Weiter Zurück Schließen

Unter Organisation ist die planvolle, zweckbestimmte Gestaltung einer solchen Ordnung in der gegebenen Einrichtung (z. B. Unternehmen, Verwaltung und dgl.) zu verstehen, die den Rahmen für das koordinierte Zusammenwirken der einzelnen Einheiten in arbeitsteiligen Prozessen zur Erfüllung gestellter Aufgaben absteckt und damit dem Erreichen der Ziele der betreffenden Einrichtung dient.

Organisation ist
  • ein Gebilde (z. B. Unternehmen, Behörden, Ämter usw. als verselbständigte Organisationen),
  • ein Vorgang (= Organisieren als Funktion) und
  • ein Werkzeug zur Schaffung von Regelungen in einer Einrichtung, vor allem im Sinne von Regelungen zur Aufbau-, zur Ablauf- und zur Kommunikationsorganisation.  
Somit umfasst Organisation mindestens drei Aspekte, a) den strukturellen Aspekt, b) den funktionalen Aspekt und c) den instrumentellen Aspekt.

Das wesentliches Merkmal von Organisation ist, dass hiermit Regelungen verbunden sind oder geschaffen werden, die einen generellen Charakter haben und auf Dauer ausgelegt sind.

Diese Regelungen unterscheiden sich von situationsbezogenen, fallweisen Entscheidungen zu bestimmten Sachverhalten.

Wir können auch sagen:
Organisation ist ein System genereller Regelungen. Die sich daraus begründende Wirkung nennen wir den Substitutionseffekt der Organisation.


Organisatorisches Gleichgewicht:

Organisatorische Regelungen zielen darauf ab, für oder in Einrichtungen generelle, dauerhafte Festlegungen über Zuständigkeiten, Prozessabläufe und dgl. zu schaffen.
Dies ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass in dieser Hinsicht relative Stabilität besteht und im Vollzug sich wiederholender Vorgänge eine hohe Effizienz und Effektivität erreicht werden kann.

Zugleich muss es aber Führungskräften und Mitarbeitern in der Einrichtung gestattet sein, im Rahmen eines definierten Entscheidungsspielraums Dispositionen vorzunehmen zu können, um die notwendige Flexibilität in der Prozessdurchführung zu sichern, ohne dass die generellen Regelungen in Frage gestellt werden.

Darüber hinaus können in der Praxis Ereignisse bzw. Situationen eintreten, die ein reaktionsschnelles Handeln der Verantwortungsträger erforderlich machen, ohne dass es für dieses Handeln Anleitungen im "Organisations-Handbuch" gibt.
In solchen Situationen hilft nur eine Improvisation.

In jedem Unternehmen ist somit darauf zu achten, dass bei der Schaffung und Anwendung organisatorischer Regelungen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Stabilität einerseits und Flexibilität andererseits gesichert ist.
Ein solches ausgewogene Verhältnis von Stabilität und Flexibilität nennen wir auch organisatorisches Gleichgewicht:


Optimale Organisation:

Werden in einem Aufgabengebiet zu viele Regelungen gesetzt, entsteht das Phänomen der Überorganisation (siehe beispielsweise das deutsche Steuerrecht).
Werden hingegen nur wenige Regelungen vorgegeben, entsteht das Phänomen der Unterorganisation, was gleichfalls sehr nachteilige Wirkungen haben kann.
Es gilt somit, eine solche Anzahl organisatorischer Regelungen zu bestimmen, die eine optimale Effektivität im arbeitsteiligen Handeln der Organisationseinheiten in der betreffenden Einrichtung sichert:



Siehe auch: Unternehmensorganisation, lernende Organisation, Organisationsentwicklung.