Saldierungsverbot Weiter Zurück Schließen

Das Saldierungsverbot besagt, dass Positionen der Aktiv- und der Passivseite einer Bilanz sowie Erträge und Aufwendungen nicht gegeneinander aufgerechnet (saldiert) werden dürfen.

Die betrifft zum Beispiel das Verbot,
  • bestehende Forderungen aLuL gegen bestehende Verbindlichkeiten aLuL oder
  • Zinserträge gegen Zinsaufwendungen
zu verrechnen.

Das Saldierungsverbot ist einer der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, das dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit in der Buchführung folgt.