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Das Saldierungsverbot besagt, dass
Positionen der Aktiv- und der Passivseite einer
Bilanz
sowie
Erträge und
Aufwendungen nicht gegeneinander aufgerechnet
(saldiert) werden dürfen.
Die betrifft zum
Beispiel das Verbot,
- bestehende Forderungen aLuL
gegen bestehende Verbindlichkeiten aLuL oder
- Zinserträge gegen Zinsaufwendungen
zu
verrechnen.
Das Saldierungsverbot ist einer der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, das dem
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit in der
Buchführung folgt.
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