Vertrag
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Als
Vertrag
bezeichnet man das Ergebnis eines zwei- oder mehrseitigen
Rechtsgeschäftes
, das durch übereinstimmende
Willenserklärungen
der Vertragspartner - in der Regel im Sinne von
Angebot
und Annahme des Angebots - zustande gekommen ist.
Siehe:
Kaufvertrag
,
Arbeitsvertrag
,
Werkvertrag
,
Vertragsrecht