Vertrag Weiter Zurück Schließen

Als Vertrag bezeichnet man das Ergebnis eines zwei- oder mehrseitigen Rechtsgeschäftes, das durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner - in der Regel im Sinne von Angebot und Annahme des Angebots - zustande gekommen ist.



Siehe: Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Vertragsrecht