Sperrminorität Weiter Zurück Schließen

Eine Sperrminorität liegt dann vor, wenn eine Gesellschaft A über eine Beteiligung von 25 % plus einem Stimmrecht an einer Gesellschaft B verfügt, mit der Konsequenz, dass Beschlüsse zu Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen bzw. -herabsetzungen und dgl., für die eine 75%-ige Mehrheit notwendig ist, ohne die Zustimmung der Gesellschaft A nicht gefasst werden können.

Siehe auch: Aktiengesellschaft, Aktionärsrechte