Tageswert Weiter Schließen

Unter Tageswert ist der Zeitwert oder der Börsen- bzw. Marktpreis eines Wirtschaftsgutes zum Datum des Bilanzstichtages zu verstehen.
Er dient bei der Bewertung der Vermögensgegenstände des Unternehmens als Vergleichswert, um dem Niederstwertprinzip zu genügen:
Sind die Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes am Bilanzstichtag höher als der Tageswert (Marktpreis, Zeitwert), dann ist als Wertansatz der Tageswert zu nehmen.
Dies betrifft zum Beispiel den Wertansatz für Wertpapiere, für Edelmetalle und dgl.