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Unter Tageswert ist der Zeitwert
oder der Börsen- bzw.
Marktpreis eines Wirtschaftsgutes zum Datum des
Bilanzstichtages zu verstehen. Er dient bei
der
Bewertung der Vermögensgegenstände des
Unternehmens als Vergleichswert, um dem
Niederstwertprinzip zu genügen: Sind die
Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten eines
Vermögensgegenstandes am Bilanzstichtag höher als
der Tageswert (Marktpreis, Zeitwert), dann ist als
Wertansatz der Tageswert zu nehmen. Dies betrifft
zum Beispiel den Wertansatz für
Wertpapiere, für Edelmetalle und dgl.
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