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Als Bilanzstichtag (=
Abschluss-Stichtag) gilt jenes Datum, zu dem der
Jahresabschluss für ein
Geschäftsjahr zu erstellen ist. Ausgangspunkt
und Grundlage für die Erarbeitung des
Jahresabschlusses ist das
Inventar
zu diesem Stichtag, das als Ergebnis der Stichtagsinventur
bzw. der vor- oder nachverlegten Stichtagsinventur
zu dokumentieren ist.
Da jedoch die Abbildung
der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens
zum Bilanzstichtag immer nur eine Momentaufnahme des
sich tagtäglich verändernden Unternehmensprozess
sein kann und ferner Aufwendungen und Erträge nicht
stichtagsbezogen bestimmt werden können, ergibt sich
das Erfordernis, außer der Inventur auch noch
zeitliche
Abgrenzungsrechnungen durchzuführen. Erst auf
diese Weise kann der wirtschaftliche Erfolg im
abzurechnenden Geschäftsjahr wahrheits- und
ordnungsgemäß ermittelt werden.
Siehe auch:
Bilanz,
Bilanzierung.
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