Bilanzstichtag Weiter Zurück Schließen

Als Bilanzstichtag (= Abschluss-Stichtag) gilt jenes Datum, zu dem der Jahresabschluss für ein Geschäftsjahr zu erstellen ist.
Ausgangspunkt und Grundlage für die Erarbeitung des Jahresabschlusses ist das Inventar zu diesem Stichtag, das als Ergebnis der Stichtagsinventur bzw. der vor- oder nachverlegten Stichtagsinventur zu dokumentieren ist.

Da jedoch die Abbildung der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens zum Bilanzstichtag immer nur eine Momentaufnahme des sich tagtäglich verändernden Unternehmensprozess sein kann und ferner Aufwendungen und Erträge nicht stichtagsbezogen bestimmt werden können, ergibt sich das Erfordernis, außer der Inventur auch noch zeitliche Abgrenzungsrechnungen durchzuführen. Erst auf diese Weise kann der wirtschaftliche Erfolg im abzurechnenden Geschäftsjahr wahrheits- und ordnungsgemäß ermittelt werden.

 

Siehe auch: Bilanz, Bilanzierung.