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Als Marktpreis wird jener
Preis für ein
Gut
bezeichnet, der sich auf einem
Markt durch
das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage
herausbildet.
In der
Volkswirtschaftslehre wird zur Verdeutlichung dieses
Sachverhalts das Modell des vollkommenen
Marktes herangezogen, anhand dessen ein
Marktpreisgleichgewicht ermittelt werden kann.
Funktionen bzw. Wirkungen des Marktpreises;
- Ausgleichsfunktion (Ausgleich zwischen Angebot
und Nachfrage),
- Ausschaltungsfunktion (Ausschluss
jener Anbieter vom Markt, die ihre Produkte mit zu
hohen Kosten erstellen sowie Ausschluss jener
Nachfrager, die den Marktpreis nicht bezahlen können
oder wollen),
- Lenkungsfunktion (der
Marktpreis
bestimmt, was und wie viel von einem Gut produziert
wird, um eine Nachfrage zu befriedigen).
Marktpreise dienen ferner der
Bewertung von Vermögensgegenständen des
Umlaufvermögens (vgl. § 253 Abs. 4
HGB).
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