Handelsbetriebslehre Weiter Zurück Schließen

Gegenstand der Handelsbetriebslehre - als einer speziellen und institutionellen Betriebswirtschaftslehre - sind die betriebswirtschaftlich relevanten Seiten der Leistungserstellung und Leistungsverwertung der Handelsunternehmen als Dienstleistungsunternehmen, des Managements dieser Prozesse sowie der Beziehungen zwischen den Handelsunternehmen und ihrer relevanten Umwelt.

Die Handelsbetriebslehre stellt sich dabei die Aufgabe, die betriebswirtschaftlich relevanten Seiten wie
  • Effizienz der Durchführung der einzelnen Handelsfunktionen im Kontext zur Ausgestaltung der Betriebsform und des Filialnetzes, zur Beschaffungs- und Distributionslogistik, zur Lagerwirtschaft und zum Verkaufs- und Serviceprozess,
  • Sicherung einer marktgerechten Preis-, Liefer- und Konditionenpolitik (siehe Marketing),
  • Gestaltung des externen und internen Rechnungswesens,
  • Gestaltung des Jahresabschlusses,
  • Steuerung der Unternehmensfinanzierung mit den Zielsetzungen "Liquidität" und "Rentabilität" des Handelsunternehmens und dgl.
zu erkennen, zu systematisieren und so zu erklären und zu beschreiben, dass daraus allgemeingültige Handlungsempfehlungen für das Fach- und Führungspersonal der Handelsunternehmen ableitbar sind.

Besonderes Gewicht für die Geschäftstätigkeit der Handelsunternehmen und damit für die Handelsbetriebslehre haben die Wirkungen aus der Gestaltung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion  sowie die volkswirtschaftlich relevanten Probleme der Einkommens-, Steuer- und Geldpolitik.

Weitere bedeutende Wirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Handelsunternehmen und damit auf die inhaltliche Ausgestaltung der Handelsbetriebslehre gehen heute von der zunehmenden Computerisierung des Angebots-, Verkaufs- und Zahlungsverkehrs (Electronic Commerce, Electronic Business) und der Herausbildung von Formen des Direktvertriebs (Direct Marketing) aus.