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Gegenstand der Handelsbetriebslehre
- als einer speziellen und institutionellen
Betriebswirtschaftslehre - sind die
betriebswirtschaftlich relevanten Seiten der
Leistungserstellung und Leistungsverwertung der
Handelsunternehmen als
Dienstleistungsunternehmen, des
Managements dieser Prozesse sowie der
Beziehungen zwischen den Handelsunternehmen und
ihrer relevanten Umwelt.
Die
Handelsbetriebslehre stellt sich dabei die Aufgabe,
die betriebswirtschaftlich relevanten Seiten wie
- Effizienz der Durchführung der einzelnen
Handelsfunktionen im Kontext zur Ausgestaltung der
Betriebsform und des Filialnetzes, zur Beschaffungs-
und Distributionslogistik, zur Lagerwirtschaft und
zum Verkaufs- und Serviceprozess,
- Sicherung
einer marktgerechten Preis-, Liefer- und
Konditionenpolitik (siehe
Marketing),
- Gestaltung des externen und
internen
Rechnungswesens,
- Gestaltung des
Jahresabschlusses,
- Steuerung der
Unternehmensfinanzierung mit den Zielsetzungen
"Liquidität" und "Rentabilität" des
Handelsunternehmens und dgl.
zu erkennen, zu
systematisieren und so zu erklären und zu
beschreiben, dass daraus allgemeingültige
Handlungsempfehlungen für das Fach- und
Führungspersonal der Handelsunternehmen ableitbar
sind.
Besonderes Gewicht für die
Geschäftstätigkeit der Handelsunternehmen und damit
für die Handelsbetriebslehre haben die Wirkungen aus
der Gestaltung der
Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion sowie die
volkswirtschaftlich relevanten Probleme der
Einkommens-, Steuer- und Geldpolitik.
Weitere
bedeutende Wirkungen auf den Geschäftsbetrieb der
Handelsunternehmen und damit auf die inhaltliche
Ausgestaltung der Handelsbetriebslehre gehen heute
von der zunehmenden Computerisierung des Angebots-,
Verkaufs- und Zahlungsverkehrs (Electronic Commerce,
Electronic Business) und der Herausbildung von Formen
des Direktvertriebs (Direct Marketing) aus.
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