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Der Diskontkredit
ist seiner Natur nach ein
Wechselkredit, an dem in der Regel drei Partner
beteiligt sind (siehe auch Grafik):
a) Der erste Partner ist
der Lieferant einer Ware. Er zieht auf den zweiten
Partner, den Abnehmer der Ware, einen
Wechsel
in Höhe des Rechnungsbetrages (Tratte),
b) Der
Abnehmer der Ware als zweiter Partner akzeptiert den
auf ihn gezogenen Wechsel und gibt diesen Wechsel
als Akzept
an den Lieferanten zurück.
c) Der
dritte Partner ist ein
Kreditinstitut,
das den Wechsel vor dem Fälligkeitszeitpunkt vom
Lieferanten ankauft und dafür dem Lieferanten die
auf den Barwert abgezinste Wechselsumme auszahlt.
Diskontkredite unterliegen dem
strengen Wechselrecht. Der Lieferant sichert sich
ferner durch
Eigentumsvorbehalt ab.
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