Diskontkredit Weiter Zurück Schließen

Der Diskontkredit ist seiner Natur nach ein Wechselkredit, an dem in der Regel drei Partner beteiligt sind (siehe auch Grafik):

a) Der erste Partner ist der Lieferant einer Ware. Er zieht auf den zweiten Partner, den Abnehmer der Ware, einen Wechsel in Höhe des Rechnungsbetrages (Tratte),

b) Der Abnehmer der Ware als zweiter Partner akzeptiert den auf ihn gezogenen Wechsel und gibt diesen Wechsel als Akzept an den Lieferanten zurück.

c) Der dritte Partner ist ein Kreditinstitut, das den Wechsel vor dem Fälligkeitszeitpunkt vom Lieferanten ankauft und dafür dem Lieferanten die auf den Barwert abgezinste Wechselsumme auszahlt.

Diskontkredite unterliegen dem strengen Wechselrecht. Der Lieferant sichert sich ferner durch Eigentumsvorbehalt ab.