Zinsertrag Weiter Zurück Schließen

Unter Zinsertrag ist der periodenbezogene Ertrag aus Finanzanlagen (z. B. aus Verzinsung von Guthaben bei Kreditinstituten und aus sonstigen Finanzanlagen) zu verstehen.
Er ist in der Gewinn- und Verlustrechnung der Geschäftsbuchführung unter "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" auszuweisen (siehe § 275 HGB).
Zinserträge aus Kapitalanlagen sind steuerpflichtig und daher in der Ermittlung der Einkommensteuer auszuweisen.


Siehe auch: Zinsen, Rendite.