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Unter Zinsertrag ist der
periodenbezogene
Ertrag aus
Finanzanlagen (z. B. aus Verzinsung von Guthaben
bei Kreditinstituten und aus sonstigen
Finanzanlagen) zu verstehen. Er ist in der
Gewinn- und Verlustrechnung der
Geschäftsbuchführung unter "sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge" auszuweisen (siehe § 275
HGB).
Zinserträge aus Kapitalanlagen sind
steuerpflichtig und daher in der Ermittlung der
Einkommensteuer auszuweisen.
Siehe auch:
Zinsen,
Rendite. |
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