Abschreibung, bilanzielle Weiter Zurück Schließen

Bilanzielle Abschreibungen sind planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen zu bilanzierten Gütern des Anlagevermögens, die in der Buchführung dokumentiert werden.

Grundlage für die Bemessung der Abschreibungsbeträge bilden die Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten der Vermögensgegenstände.

Bei abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens wird von einer Nutzungsdauer ausgegangen, die in sog. AfA-Tabellen definiert ist.


Die Motive für die Ausnutzung von gegebenen Wahlmöglichkeiten bei der bilanziellen Abschreibung sind gewinn- und steuerpolitischer Art:
Es wird überlegt, auf welche Weise die Höhe der zu leistenden Steuern auf Einkommen und Ertrag und damit die Höhe des verbleibenden Gewinns beeinflusst werden kann.
Gesichtspunkte einer aufwands- und periodengerechten Verteilung der Abschreibungen spielen hier eine nachgeordnete Rolle.
Die betriebswirtschaftliche Wirkung der bilanziellen Abschreibung ist die Erhaltung des Anlagevermögens zum Nominalwert.

Siehe auch: Abschreibung.