Bei abnutzbaren Gütern des
Anlagevermögens wird von einer
Nutzungsdauer
ausgegangen, die in sog. AfA-Tabellen definiert ist.
Die Motive für die Ausnutzung von gegebenen
Wahlmöglichkeiten bei der bilanziellen Abschreibung
sind gewinn- und steuerpolitischer Art: Es wird
überlegt, auf welche Weise die Höhe der zu
leistenden
Steuern auf Einkommen und Ertrag und
damit die Höhe des verbleibenden
Gewinns beeinflusst
werden kann. Gesichtspunkte einer aufwands- und
periodengerechten Verteilung der Abschreibungen
spielen hier eine nachgeordnete
Rolle. Die betriebswirtschaftliche Wirkung der
bilanziellen Abschreibung ist die Erhaltung des
Anlagevermögens zum
Nominalwert.