Anderskosten sind jene
Bestandteile
kalkulatorischer Kosten, die in der
Aufwandsrechnung der Buchführung sachbezogene
Entsprechungen haben, allerdings mit einem
anderen Wertansatz als in der Kostenrechnung.
Ein typisches Beispiel für Anderskosten sind
die
Abschreibungen:
Im
periodenbezogenen Vergleich entstehen
unterschiedliche Wertgrößen, demzufolge werden
kalkulatorische Abschreibungen als Anderskosten
behandelt. Die Verrechnung der unterschiedlichen
Wertgrößen erfolgt über kostenrechnerische
Korrekturen in der
Abgrenzungsrechnung (Ergebnistabelle).