Anderskosten Weiter Zurück Schließen

Anderskosten sind jene Bestandteile kalkulatorischer Kosten, die in der Aufwandsrechnung der Buchführung sachbezogene Entsprechungen haben, allerdings mit einem anderen Wertansatz als in der Kostenrechnung.

Ein typisches Beispiel für Anderskosten sind die Abschreibungen:

In der Buchführung werden die bilanziellen Abschreibungen erfasst. Sie beziehen sich auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Als Abschreibungsmethode wird - sofern möglich - die geometrisch degressive Abschreibung angewendet, um mögliche steuerliche Vorteile auszuschöpfen.

In der Kostenrechnung werden - mit Blick auf die Kalkulation von Preisen - dagegen kalkulatorische Abschreibungen ermittelt. Der Ausgangspunkt hierfür sind - in der Regel - nicht die Anschaffungs-, sondern die Wiederbeschaffungskosten. Als Abschreibungsmethode wird - wegen dem Gleichmaß des Werteverzehrs - die lineare Abschreibung angewendet.

Im periodenbezogenen Vergleich entstehen unterschiedliche Wertgrößen, demzufolge werden kalkulatorische Abschreibungen als Anderskosten behandelt. Die Verrechnung der unterschiedlichen Wertgrößen erfolgt über kostenrechnerische Korrekturen in der Abgrenzungsrechnung (Ergebnistabelle).