Änderungskündigung Weiter Zurück Schließen

Unter einer Änderungskündigung ist ein solcher Sachverhalt zu verstehen, bei dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer a) kündigt und b) dem betreffenden Arbeitnehmer in Verbindung mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingen (hinsichtlich Arbeitsort, Aufgabengebiet, Arbeitszeit oder anderes) anbietet.

Eine solche Vorgehensweise hat Vorrang vor der auf die definitive Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgerichtete Kündigung.

Arten der Änderungskündigung:
  • die ordentliche Änderungskündigung (aus personenbedingten, verhaltensbedingten, betriebsbedingten Gründen, z. B. bei akuter Gefährdung von Arbeitsplätzen),
  • die außerordentliche Änderungskündigung, kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist,
  • die Massenänderungskündigung als Vielzahl von Änderungskündigungen seitens des Arbeitsgebers mit gleichlautenden Inhalten.
Reaktionsmöglichkeiten des betroffenen Arbeitnehmers:
  • Vorbehaltslose Annahme des Angebots,
  • Ablehnen des Angebots, was dazu führt, dass die Änderungskündigung zur Beendigungskündigung wird, wobei die Sozialwidrigkeit der Änderungskündigung vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden kann,
  • Annahme des Angebots unter dem Vorbehalt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt sind.
Sieh auch: Arbeitsvertrag.