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Aufgabe des Aktivitätscontrollings
(Maßnahmen-Controlling) - als Bestandteil des
Personalcontrollings - ist es, bei der Koordination
der Durchführung von personalwirtschaftlichen
Steuerungsmaßnahmen mitzuwirken und im Weiteren
diese Durchführung zu überwachen und zu
kontrollieren.
Hierbei ist zu klären, wer
welche Daten und Informationen
wann und in welchen
zeitlichen Abständen erhalten muss und welche
Kontroll-Meilensteine zu welchen Terminen zu
erreichen sind. Bei festgestellten Abweichungen
ist zu entscheiden, wie im Weiteren zu verfahren
ist.
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