Anlagenbuchhaltung Weiter Zurück Schließen

Die Anlagenbuchhaltung ist ein gesonderter Bereich der Buchführung.
Als Nebenbuchhaltung hat sie die Aufgabe, den ‚Lebenszyklus' der Güter des Anlagevermögens zu dokumentieren.

Zu diesem Zweck wird in der Anlagenbuchhaltung für jeden Anlagegegenstand eine Anlagenkartei (bzw. ein Datensatz in der betreffenden Datenbank für das Anlagevermögen des Unternehmens) geführt, aus der Inventar-Nummer, Bezeichnung und Funktion des Anlagegutes, technische Parameter, Standort, Anschaffungsdatum, Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Abschreibungsmethode, Abschreibungsbeträge und Buchwerte und dgl. hervorgehen.
Die Abschreibungs- und die Buchwert-Daten für die Anlagengüter werden in die Dokumente zur Erstellung des Jahresabschlusses übernommen.