Arbeitgeberanteil
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Als
Arbeitgeberanteil
wird der Beitrag des
Arbeitgebers
zur gesetzlichen
Sozialversicherung
eines
Arbeitnehmers
bezeichnet.
Für das Kalenderjahr
2014
gelten folgende Werte:
Versicherung
Beitragssatz (%)
AG-Anteil (%)
Krankenversicherung
15,50
7,30
Rentenversicherung
18,90
9.
45
Pflegeversicherung
2,05
1,025
Arbeitslosenversicherung
3,00
1,50
Der Arbeitgeberanteil gehört zu den
Personalaufwendungen
(Personalnebenkosten
) und ist zusätzlich zum
Bruttolohn
bzw.
Bruttogehalt
zu zahlen.