Arbeitgeberanteil Weiter Zurück Schließen

Als Arbeitgeberanteil wird der Beitrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Sozialversicherung eines Arbeitnehmers bezeichnet.

Für das Kalenderjahr 2014 gelten folgende Werte:

Versicherung Beitragssatz (%) AG-Anteil (%)
Krankenversicherung 15,50 7,30
Rentenversicherung 18,90 9.45
Pflegeversicherung 2,05 1,025
Arbeitslosenversicherung 3,00 1,50

Der Arbeitgeberanteil gehört zu den Personalaufwendungen (Personalnebenkosten) und ist zusätzlich zum Bruttolohn bzw. Bruttogehalt zu zahlen.