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Als
Beschaffungsmarkt wird jener Bereich der
relevanten Umwelt von
Unternehmen bezeichnet, der die Möglichkeit
eröffnet, die Versorgung des Unternehmens mit
benötigten
Beschaffungsgütern (Inputgüter) durch
Fremdbezug zu sichern.
Zum Beschaffungsmarkt
im weiteren Sinne gehört
(1) der
Arbeitsmarkt (Beschaffung von Personal),
(2) der
Immobilienmarkt (Beschaffung von
Grundstücken, Gewerberäumen und dgl.),
(3) der
Investitionsgütermarkt (Beschaffung von
Maschinen, Anlagen, Transportmitteln und dgl.),
(4) der Markt für
die Beschaffung von
Material (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen)
und von Handelswaren,
(5) der
Kapitalmarkt (Beschaffung finanzieller
Mittel),
(6) der
Dienstleistungsmarkt (Beschaffung von
Dienstleistungen unterschiedlicher Art), und
(7) der
Informationsmarkt (Beschaffung von
"Know-how", verwertbaren Rechten und
dgl.).
Als Beschaffungsmarkt
im engeren Sinne werden die Märkte der
Positionen (2) bis (5) sowie (6) bis (7)
(Beschaffung von Sachgütern, Dienstleistungen,
Informationen und Rechten) angesehen.
Siehe auch:
Einkauf.
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