Beschaffungsmarkt Weiter Zurück Schließen

Als Beschaffungsmarkt wird jener Bereich der relevanten Umwelt von Unternehmen bezeichnet, der die Möglichkeit eröffnet, die Versorgung des Unternehmens mit benötigten Beschaffungsgütern (Inputgüter) durch Fremdbezug zu sichern.

Zum Beschaffungsmarkt im weiteren Sinne gehört

(1) der Arbeitsmarkt (Beschaffung von Personal),

(2) der Immobilienmarkt (Beschaffung von Grundstücken, Gewerberäumen und dgl.),

(3) der Investitionsgütermarkt (Beschaffung von Maschinen, Anlagen, Transportmitteln und dgl.),

(4) der Markt für die Beschaffung von Material (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen) und von Handelswaren,

(5) der Kapitalmarkt (Beschaffung finanzieller Mittel),

(6) der Dienstleistungsmarkt (Beschaffung von Dienstleistungen unterschiedlicher Art), und

(7) der Informationsmarkt (Beschaffung von "Know-how", verwertbaren Rechten und dgl.).

Als Beschaffungsmarkt im engeren Sinne werden die Märkte der Positionen (2) bis (5) sowie (6) bis (7) (Beschaffung von Sachgütern, Dienstleistungen, Informationen und Rechten) angesehen.

Siehe auch: Einkauf.