Besitzwechsel Weiter Zurück Schließen

Unter Besitzwechsel ist ein Wechsel zu verstehen, der sich im Besitz eines Kaufmanns bzw. Unternehmens befindet.

Besitzwechsel werden in der Bilanz des Unternehmens auf der Aktivseite (z. B. unter sonstige Vermögensgegenstände) ausgewiesen, und zwar zum Nennwert unter Berücksichtigung des Diskonts für den Zeitraum 'Bilanzstichtag bis zur Fälligkeit des Wechsels'.

Siehe auch: Schuldwechsel.