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Unter
Besitzwechsel ist ein
Wechsel zu verstehen, der sich im Besitz eines
Kaufmanns
bzw.
Unternehmens befindet.
Besitzwechsel werden
in der Bilanz
des Unternehmens auf der
Aktivseite (z. B. unter sonstige
Vermögensgegenstände) ausgewiesen, und zwar zum
Nennwert unter Berücksichtigung des
Diskonts für
den Zeitraum 'Bilanzstichtag bis zur Fälligkeit des
Wechsels'.
Siehe auch:
Schuldwechsel.
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