Bewertungsvereinfachungsverfahren Weiter Zurück Schließen

Unter Bewertungsvereinfachungsverfahren sind handels- und steuerrechtlich zulässige Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) zu verstehen.
Handelsrechtlich zulässig ist die Anwendung des
In der Steuerbilanz sind diese Verfahren ebenfalls zulässig, allerdings ist bei den Verbrauchsfolgeverfahren lediglich das LIFO-Verfahren zulässig (R. 36a Abs. 4 EStR).