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Bewertungsvereinfachungsverfahren |
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Unter Bewertungsvereinfachungsverfahren sind
handels- und steuerrechtlich zulässige
Ausnahmen vom
Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr.
3
HGB) zu verstehen.
Handelsrechtlich zulässig ist die
Anwendung des
In der
Steuerbilanz sind diese Verfahren ebenfalls
zulässig, allerdings ist bei den
Verbrauchsfolgeverfahren lediglich das
LIFO-Verfahren
zulässig (R. 36a Abs. 4 EStR).
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