|
|
|
|
Unter
Bezugskosten sind (im Geldausdruck) alle
Aufwendungen zu
verstehen, die im Einkaufs- bzw.
Beschaffungsprozess
bei der Abwicklung von Lieferungen und Leistungen
(im Bereich vom Verkäufer bis zum Lager des Käufers)
entstehen und die den Anschaffungspreis des
betreffenden Gutes erhöhen.
Dazu zählen vor allem
- Transportkosten,
-
Verpackungskosten,
-
Versicherungskosten,
- Einfuhrzölle u.
a.
Bezugskosten gehören
zu den Anschaffungsnebenkosten. Sie sind
damit Bestandteil der aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten, darunter auch des
Einstandspreises.
In der
Buchführung können Bezugskosten direkt auf dem
betreffenden
Bestandskonto (z. B. bei Rohstoffen oder bei
Handelswaren) oder aber auf ein Konto "Bezugskosten"
als Unterkonto des jeweiligen Hauptkontos gebucht
werden.
|
|
|