Bezugskosten Weiter Zurück Schließen

Unter Bezugskosten sind (im Geldausdruck) alle Aufwendungen zu verstehen, die im Einkaufs- bzw. Beschaffungsprozess bei der Abwicklung von Lieferungen und Leistungen (im Bereich vom Verkäufer bis zum Lager des Käufers) entstehen und die den Anschaffungspreis des betreffenden Gutes erhöhen.

Dazu zählen vor allem

  • Transportkosten,
  • Verpackungskosten,
  • Versicherungskosten,
  • Einfuhrzölle u. a.

Bezugskosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten. Sie sind damit Bestandteil der aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten, darunter auch des Einstandspreises. 

In der Buchführung können Bezugskosten direkt auf dem betreffenden Bestandskonto (z. B. bei Rohstoffen oder bei Handelswaren) oder aber auf ein Konto "Bezugskosten" als Unterkonto des jeweiligen Hauptkontos gebucht werden.