Bruttoprinzip Weiter Zurück Schließen

Das Bruttoprinzip besagt, dass bei einer Erfolgsrechnung, insbesondere nach dem Gesamtkostenverfahren, alle Ertrags- und Aufwandspositionen einzeln aufzuzeigen sind, ohne dass irgendwelche Saldierungen vorgenommen werden (dürfen). Damit wird der Aussagewert der Erfolgsrechnung (GuV-Rechnung) erhöht.

Für große Kapitalgesellschaften ist daher die Anwendung des Bruttoprinzips zwingend vorgeschrieben.