Das
Bruttoprinzip besagt, dass bei einer
Erfolgsrechnung,
insbesondere nach dem
Gesamtkostenverfahren, alle
Ertrags- und
Aufwandspositionen
einzeln aufzuzeigen sind, ohne dass irgendwelche
Saldierungen vorgenommen werden (dürfen). Damit wird
der Aussagewert der Erfolgsrechnung (GuV-Rechnung)
erhöht.
Für große
Kapitalgesellschaften ist daher die Anwendung
des Bruttoprinzips zwingend vorgeschrieben.