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Unter Dividende
ist ein auf die Aktie
entfallender Anteil am
Bilanzgewinn einer
Aktiengesellschaft zu verstehen, der an die
Aktionäre auszuzahlen ist. Über die Höhe der
Dividende beschließt die
Hauptversammlung der AG.
Solange das
Aktienkapital jedoch nicht gedeckt ist, dürfen keine
Dividenden ausgeschüttet werden (§ 58
AktG).
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