Dividende Weiter Zurück Schließen

Unter Dividende ist ein auf die Aktie entfallender Anteil am Bilanzgewinn einer Aktiengesellschaft zu verstehen, der an die Aktionäre auszuzahlen ist. Über die Höhe der Dividende beschließt die Hauptversammlung der AG.

Solange das Aktienkapital jedoch nicht gedeckt ist, dürfen keine Dividenden ausgeschüttet werden (§ 58 AktG).