Bilanzgewinn Weiter Zurück Schließen

Der Bilanzgewinn (bzw. Bilanzverlust) ist der im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelte und bilanziell wirksame Erfolg eines Unternehmens.

Die für die Ermittlung des Bilanzgewinns charakteristische Vorgehensweise ist besonders für Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft geregelt. Danach ist folgendes Berechnungsschema anzuwenden:

Aus dem oben aufgeführten Schema ist zu erkennen, dass die Höhe eines ausgewiesenen Bilanzgewinns (bzw. Bilanzverlustes) keineswegs auf den im betreffenden Geschäftsjahr erzielten Unternehmenserfolg schließen lässt, da in seine Ermittlung Wirkungen aus früheren Geschäftsjahren eingehen und auch Wirkungen in nachfolgende Geschäftsjahre ausgelöst werden. So ist es beispielsweise durch Auflösung von Rücklagen möglich, einen Bilanzgewinn auszuweisen, obgleich der periodenbezogene Erfolg ein Jahresfehlbetrag war.

Siehe auch: Gewinn, Jahresüberschuss.