|
|
|
|
Der
Bilanzgewinn (bzw. Bilanzverlust)
ist der im Rahmen des
Jahresabschlusses
ermittelte und bilanziell wirksame
Erfolg eines
Unternehmens.
Die für die
Ermittlung des Bilanzgewinns charakteristische
Vorgehensweise ist besonders für Unternehmen in der
Rechtsform der
Aktiengesellschaft geregelt. Danach ist
folgendes Berechnungsschema anzuwenden:
Aus dem oben
aufgeführten Schema ist zu erkennen, dass die Höhe
eines ausgewiesenen Bilanzgewinns (bzw.
Bilanzverlustes) keineswegs auf den im betreffenden
Geschäftsjahr
erzielten Unternehmenserfolg schließen lässt, da in
seine Ermittlung Wirkungen aus früheren
Geschäftsjahren eingehen und auch Wirkungen in
nachfolgende Geschäftsjahre ausgelöst werden. So ist
es beispielsweise durch Auflösung von Rücklagen
möglich, einen Bilanzgewinn auszuweisen,
obgleich der periodenbezogene Erfolg ein Jahresfehlbetrag
war.
Siehe auch:
Gewinn,
Jahresüberschuss.
|
|
|