Einkommen Weiter Zurück Schließen

1. Unter Einkommen ist im steuerrechtlichen Sinne jener Maßstab der Leistungsfähigkeit bzw. jene Bemessungsgrundlage zu verstehen, die für die Ermittlung der Einkommensteuer herangezogen wird.

Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird nach folgendem Grundschema vorgenommen (siehe hierzu Grafik):

2. Unter Einkommen im volkswirtschaftlichen Sinne sind die ständigen Einnahmen und Güterempfänge eines Wirtschaftssubjekts zu verstehen.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen

  • Einkommen aus unselbständiger Arbeit (Arbeitseinkommen bzw. Löhne und Gehälter),
  • Einkommen aus Unternehmertätigkeit (Gewinne),
  • Einkommen aus Vermögenswerten (z. B. Zinserträge).

Das Arbeitseinkommen und das Einkommen aus Unternehmertätigkeit bildet das Einkommen aus Erwerbstätigkeit.