Emission Weiter Zurück Schließen

Unter Emission sind folgende Sachverhalte zu verstehen:

1. Ausgabe von Effekten bzw. generell von Wertpapieren.

Bei einer Selbstemission übernimmt die betreffende Aktiengesellschaft den Verkauf der Aktien. Sie trägt damit das ganze Emissionsrisiko.

Im Falle einer Fremdemission tritt eine Bank oder ein Bankenkonsortium als Erstkäufer bzw. als Emittent auf. Die betreffende Aktiengesellschaft braucht zwar nicht das Emissionsrisiko zu tragen, zahlt dafür aber eine erhebliche Vermittlungsprovision.

2. Ausstoß von Schadstoffen bzw. generell von Störfaktoren in die Umwelt.
Ein wesentliches Ziel des Umweltschutzes ist es, schädliche Emissionen möglichst an der Quelle abzustellen oder zumindest zu erreichen, dass sie so weit wie möglich reduziert werden, dass die Umweltverschmutzung (Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung oder Gewässerverschmutzung ) weitestgehend vermieden wird.

Grenzwerte für Emissionen werden im  Bundes-Immissionsschutzgesetz bestimmt.