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Unter Emission sind folgende
Sachverhalte zu verstehen:
1. Ausgabe von
Effekten bzw. generell von
Wertpapieren.
Bei einer Selbstemission übernimmt die
betreffende
Aktiengesellschaft den Verkauf der
Aktien.
Sie trägt damit das ganze Emissionsrisiko.
Im Falle einer Fremdemission tritt eine Bank
oder ein Bankenkonsortium als Erstkäufer bzw. als
Emittent auf. Die betreffende Aktiengesellschaft
braucht zwar nicht das Emissionsrisiko zu tragen,
zahlt dafür aber eine erhebliche
Vermittlungsprovision.
2. Ausstoß von Schadstoffen bzw. generell von
Störfaktoren in die
Umwelt. Ein wesentliches Ziel des
Umweltschutzes ist es, schädliche Emissionen
möglichst an der Quelle abzustellen oder zumindest
zu erreichen, dass sie so weit wie möglich reduziert
werden, dass die Umweltverschmutzung
(Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung oder
Gewässerverschmutzung ) weitestgehend vermieden
wird.
Grenzwerte für Emissionen werden im
Bundes-Immissionsschutzgesetz bestimmt.
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